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Stadtparlament zeigt Härte gegen Investor: Alte Fahrt: Lelbach-Bau soll kleiner werden

Potsdam - Im Streit um das Bauprojekt des Berliner Investors Abris Lelbach an der Alten Fahrt bleiben die Stadtverordneten auf Konfrontationskurs. Am Mittwochabend stimmte die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit einem Antrag der Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW und Grünen zu.

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Potsdam - Im Streit um das Bauprojekt des Berliner Investors Abris Lelbach an der Alten Fahrt bleiben die Stadtverordneten auf Konfrontationskurs. Am Mittwochabend stimmte die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit einem Antrag der Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW und Grünen zu. Der Beschluss soll den Investor verpflichten, die Vorgaben des Bebauungsplans einzuhalten – auch Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) stimmte dafür.

Der B-Plan sieht auf dem Grundstück in der Brauerstraße 4–6 ein viergeschossiges Frontgebäude mit Staffelgeschoss und eine dreigeschossige Bebauung auf der Havelseite vor. Lelbach möchte aber stattdessen einen L-förmigen Gebäudekomplex aus vier- und fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern errichten. Das Dachgeschoss des Eckgebäudes soll nicht wie gefordert als Staffelgeschoss geplant werden, sondern als volles Geschoss. Die Änderungen sind im Bauantrag eingearbeitet, den der Investor bereits gestellt hat. Die Bauverwaltung hatte dem Investor noch im Dezember eine Befreiung von den Vorgaben des B-Plans in Aussicht gestellt. Dagegen hatte sich Widerstand unter den Stadtverordneten formiert.

Ob das Votum des Stadtparlaments überhaupt noch Einfluss auf das Projekt hat, ist fraglich. Schon in der Sitzung am Mittwoch hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Beschluss appellativen Charakter habe – also für die Entscheidung der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren nicht von Bedeutung ist. Darauf hatte im Februar im Bauausschuss auch Matthias Dombert – bis 2009 Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg – verwiesen. In dem Verfahren müsse die Behörde das Baugesetz anwenden. Und das erlaubt in Paragraf 31 unter Umständen Befreiungen von den Vorgaben eines Bebauungsplans. Möglich ist das zum Beispiel, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Verwaltung prüfe derzeit, ob auf dieser Grundlage die Baugenehmigung erteilt werde, so Stadtsprecher Jan Brunzlow. In der Debatte des Themas im vorangegangenen Bauausschuss im Februar hatten mehrere Stadtverordnete argumentiert, dass genau jene Grundzüge berührt würden.

Für die städtebauliche Vertretbarkeit dürfte andererseits sprechen, dass Lelbachs Pläne aus einem Architektenwettbewerb vor zwei Jahren resultieren. Zur Jury gehörte damals neben Ex-Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) auch der damalige Bauausschussvorsitzende Rolf Kutzmutz (Linke), Vertreter der benachbarten Wohnungsgenossenschaft und des Gestaltungsrates. Das Ensemble sei als Abschluss der Bebauung der Alten Fahrt gedacht, hatte Lelbach erklärt. Alle Experten hätten sich im Verfahren dafür ausgesprochen, das fünfgeschossige Eckgebäude besonders markant zu gestalten und daher auch das Obergeschoss deutlicher hervorzuheben. Diese Ideen waren beim Bauausschuss offenbar nicht angekommen. Entsprechend überrascht zeigte man sich dort im Dezember, als man von den möglichen Befreiungen von den B-Plan-Vorgaben erfuhr.

Lelbach nahm den Beschluss des Stadtparlaments am Donnerstag mit Bedauern zur Kenntnis. Die Baugenehmigung sei allerdings Sache der Verwaltung. Schließlich gebe es in Deutschland eine Gewaltenteilung. Er werde dennoch das Gespräch mit dem Oberbürgermeister über eine gütliche Einigung suchen. Eine Forderung nach Schadenersatz wäre allenfalls die Ultima Ration.Marco Zschieck

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