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Bis 2020 sollen in allen Potsdamer Wohnungen Rauchmelder eingebaut werden.

© dpa

Rauchmelder in Potsdam werden Pflicht: An die Decke

In allen Potsdamer Haushalten müssen Rauchwarnmelder in den kommenden Jahren eingebaut werden. Handwerker aus der Region dürfte das freuen.

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Potsdam - Kosten in Millionenhöhe und zehntausende Handwerkerbesuche – auf Potsdamer Haushalte kommt in den nächsten Jahren einiges zu. Grund ist die neue brandenburgische Bauordnung. Die schreibt seit dem 1. Juli nämlich die Installation von Rauchwarnmeldern vor. Laut Paragraph 48 sind die Geräte in allen Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen vorgeschrieben, also in allen Räumen außer Bad und Küche. Für neue Wohnungen gilt die Einbaupflicht sofort, für Bestandswohnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.

Da die Geräte bisher noch kaum verbreitet sind, steht also einiger Aufwand bevor. Rund 85 000 Wohnungen gibt es in Potsdam inklusive Einfamilienhäusern. Das läuft hochgerechnet auf den Einbau von ungefähr 300 000 Rauchwarnmeldern hinaus. Handwerksbetriebe, die die Geräte installieren, können sich also auf ein kleines Konjunkturprogramm freuen. Allein die Anschaffung der Geräte dürfte in Potsdam schon mehrere Millionen Euro kosten. Die billigsten der Rauchwarnmelder sind für Preise von etwa zehn Euro zu haben. Es geht aber auch deutlich teurer.

60.000 Rauchmelder für Wohnungen der Pro Potsdam

Die Pflicht zum Einbau liegt beim Hauseigentümer. Die wichtigsten Potsdamer Vermieter bereiten die groß angelegte Aktion bereits vor. So rechnet allein Potsdams größter Vermieter, die kommunale Immobilienholding Pro Potsdam, mit dem nötigen Einbau von etwa 60 000 Rauchwarnmeldern in ihrem Wohnungsbestand. Details sind allerdings noch offen: „Wir wägen derzeit ab, ob wir für unsere Bestandswohnungen die Rauchmelder kaufen oder ob wir diese bei einem Dienstleister mieten“, so Pro Potsdam-Sprecherin Jessica Beulshausen. Deshalb könne man die genauen Kosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen und auch keine Angaben zu einer möglicherweise notwendigen Mieterhöhung machen. Klar ist allerdings: Sowohl die Kosten einer Erstausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern als auch die Wartungskosten sind umlagefähig – die Zeche zahlen also am Ende die Mieter und nicht die Eigentümer.

Das Land Brandenburg ist gemeinsam mit Berlin bei der Einführung der Rauchwarnmelder ein Nachzügler. In den Bauordnungen aller Bundesländer bis auf Sachsen ist die Nachrüstungspflicht bereits seit Jahren vorgeschrieben. Teilweise ist die Frist dafür bereits abgelaufen – wie im benachbarten Sachsen-Anhalt. Die meisten der Geräte messen Rauch optisch. Es kann also auch sein, dass der Warnton erklingt, wenn durch die offene Küchentür Dunst entweicht. Die Feuerwehr steht deshalb allerdings nicht gleich vor der Tür: Die Geräte sollen in erster Linie nur die Bewohner warnen – ohne Verbindung zur Feuerwehr.

Umsetzung bis 2020

Bei der größten Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft, der „Karl Marx“, weiß man schon, wann die Nachrüstung beginnen soll. Ab 2018 sollen etwa 22 000 Rauchmelder in den gut 6600 Wohnungen der Genossenschaft installiert werden. „Wir setzen die Verordnung sukzessive bis zum Jahr 2020 um“, so Vorstand Sebastian Krause. Details der Umsetzung stehen noch nicht fest. Bei der Karl Marx geht man allein für die Anschaffung der Geräte von Kosten in Höhe von einer Million Euro aus. Dazu kommen Kosten für die Erstinstallation und die Wartung, die noch nicht beziffert werden können. Wie mit den Kosten umgegangen wird, steht bei der Genossenschaft noch nicht fest. „Wir prüfen noch, wie damit mietrechtlich umzugehen ist“, so Krause.

Hintergrund ist, dass die Verordnung auch eine jährliche Prüfung der Funktionsfähigkeit der Warnmelder vorschreibt. Das kann klassisch vor Ort passieren – oder bei moderneren Geräten auch per Funk, wie es teilweise auch schon bei Wasserzählern passiert. Geräte mit Funkauslese sind in der Anschaffung teurer, dafür sind die Wartungskosten langfristig niedriger.

Schon im nächsten Jahr will die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 mit der Nachrüstung der Rauchwarnmelder beginnen. Rund 4000 Wohnungen sind betroffen. Derzeit werde der Markt sondiert und alternative Angebote eingeholt, teilte Vorstand Matthias Pludra auf PNN-Anfrage mit. Deshalb könnten die Kosten nicht genau beziffert werden. Derzeit geht man jedoch davon aus, dass im Durchschnitt pro Jahr und Wohnung Kosten von 20 Euro entstehen. Für die Installation der Geräte werde die Genossenschaft zunächst in Vorleistung gehen. Die Kosten würden dann später über die Miete und gegebenenfalls höhere Nebenkosten von den Mietern refinanziert werden.

Mieterbund: "Die Geräte können Leben retten"

Bei einigen Mietern ist die neue Rauchmelderpflicht bereits jetzt ein Thema. Das spürt auch der Mieterbund. Nach Bekanntwerden der Ausstattungspflicht seien bei den Mietervereinen des Landes sowie beim DMB-Landesverband viele Fragen zu diesem Thema eingegangen, heißt es beim Mieterbund. „Als Interessenverband der Mieter haben wir die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht grundsätzlich unterstützt, da diese Geräte Leben retten können“, so der Landesvorsitzende Rainer Radloff. Zugleich wisse man aber, dass auf die Mieter neue rechtliche Fragen und leider auch weitere Kosten hinzukommen können. Mietern, die wegen der langen Übergangsfrist etwa selbst Rauchwarnmelder einbauen wollen, empfehle man dringend, dies nur nach Rücksprache und Vereinbarung mit ihrem Vermieter zu tun, so Radloff.

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