
© Andreas Klaer
Angeklagte hätte abgeschoben werden können: Potsdams Sozialdezernentin wegen Wachmann-Tod unter Druck
Das Landesinnenministerium wirft dem Rathaus vor, dass es den abgelehnten Asylantrag hätte melden müssen. Zugleich heißt es von Helfern: Auch die Angeklagte war Opfer von Gewalt.
Stand:
Die Angeklagte, die seit Donnerstag (20.2.) wegen der Tötung eines Wachmanns in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam-West vor dem Landgericht steht, hätte Deutschland schon vor einigen Jahren verlassen müssen. Die Person – eine 38 Jahre alte Trans-Frau aus Südafrika – sei „vollziehbar ausreisepflichtig“, bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Cottbus am Mittwoch auf Anfrage dieser Zeitung. Schon im Mai 2021 sei ein Eilantrag gegen einen zuvor negativ beschiedenen Asylantrag abgelehnt worden, so der Sprecher. Zuerst hatte die „B.Z.“ berichtet.
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