Aus dem GERICHTSSAAL: Angeklagter bestritt Rauschgifthandel
Staatsanwalt und Gericht glaubten ihm nicht. Bewährung und Sozialstunden
Stand:
„Ich habe nicht mit Rauschgift gehandelt. Aber wenn Freunde etwas abhaben wollten, habe ich es ihnen gegeben. Man ist ja kein Unmensch“, gab sich Manuel M.* (24) am Dienstag vor dem Schöffengericht großzügig. „Wer Drogen ankauft und abgibt, der handelt. Dass Sie die nicht kostenfrei weitergeben, ist klar“, parierte die Vorsitzende Birgit von Bülow und verurteilte den Potsdamer wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Außerdem hat der Arbeitslose 100 Sozialstunden zu leisten.
Klar scheint, dass Manuel M. in der Vergangenheit nicht nur einmal mit Cannabis dealte. Doch die Taten aus der Vergangenheit lassen sich zeitlich nicht mehr eingrenzen. In der Nacht des 24. April vorigen Jahres wurde er Am Kanal von der Polizei angehalten, da er mit seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr. Als die Beamten den Rucksack des mit 1,18 Promille Betrunkenen durchsuchten, fanden sie eine Dose mit Cannabiskraut sowie 50 Euro in „szenetypischer Stückelung“, das heißt 20- und 10-Euro-Scheine. Die Hausdurchsuchung förderte weiteren „Stoff“, Portionstütchen und eine Feinwaage zutage.
Zu Prozessbeginn berichtete Manuel M., er habe am 23. April 2011 in der Berliner Hasenheide 100 Gramm Cannabiskraut im Wert von 700 Euro erworben, teils zum Eigenkonsum, teils im Auftrag zweier Kumpels, mit denen er sich den Kaufpreis geteilt habe. Am nächsten Abend sei er auf einer Party im „Waschhaus“ gewesen, habe 50 Gramm „Gras“ mitgenommen, um es den Kumpels – wie abgesprochen – zu geben. Aber die seien nicht da gewesen. „Ich wollte es nicht verticken“, beteuerte er. Während einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei hatte der Potsdamer allerdings eingeräumt, ab und zu Drogen zu verkaufen. Seine Abnehmer kenne er allerdings nur „spitznamenmäßig.“ „Diese Angaben hat er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gemacht. Er hat sie später zum Teil korrigiert“, wandte Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach ein. Der Staatsanwalt hielt dagegen: „Die Aussage klingt nicht so, als ob da jemand vernommen wurde, der zugedröhnt war. Von Handeltreiben ist auszugehen.“
Inzwischen sei er nach einer Therapie clean, versicherte Manuel M. Mit 15 Jahren habe er zum ersten Mal Haschisch geraucht, zum Schluss rund ein Gramm pro Tag konsumiert. Er habe die Lehre abgebrochen, sei obdachlos gewesen, habe irgendwann unter Wahnvorstellungen gelitten. Jetzt lebe er in einer betreuten Wohngemeinschaft der AWO, habe den Kontakt zur Mutter wiederhergestellt, sich von seinem alten Freundeskreis gelöst.
„Sie haben die Angebote genutzt, die Ihnen gemacht wurden und sich aus dem Schlamassel herausgezogen. Das wird von uns honoriert“, so die Vorsitzende.
(*Name geändert.) Hoga
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