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Landeshauptstadt: Anklage gegen Tramfahrer zugelassen Verhandlung für den September angesetzt

Es dürfte ein hoch emotionales Verfahren werden: Im September soll am Potsdamer Amtsgericht an drei Tagen über den tödlichen Tram-Unfall verhandelt werden, bei dem ein 17 Jahre alter Potsdamer im vergangenen Sommer ums Leben kam. Der Fahrer der Straßenbahn wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Es dürfte ein hoch emotionales Verfahren werden: Im September soll am Potsdamer Amtsgericht an drei Tagen über den tödlichen Tram-Unfall verhandelt werden, bei dem ein 17 Jahre alter Potsdamer im vergangenen Sommer ums Leben kam. Der Fahrer der Straßenbahn wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dies sagte Gerichtssprecher Wolfgang Peters den PNN auf Anfrage.

Die zentrale Frage für die zuständige Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode dürfte ab dem 16. September sein: Stand die Tür der Tram wirklich offen, als sie losfuhr – und inwiefern hatte der Fahrer daran schuld? Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft, meist wird bei Fahrlässigkeit aber eine Geldstrafe verhängt.

Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass der junge Potsdamer Marc-Philipp G. bei dem Tram-Unfall ums Leben kam: Nach dem Besuch der Feuerwerkersinfonie im Buga-Volkspark war er in der Nacht zum 14. Juli 2007 mit vielen anderen Festbesuchern auf dem Weg nach Hause, wartete an der Haltestelle in der Kiepenheuerstraße. Der Junge aus der Punker-Szene hatte Alkohol getrunken, Ärzte ermittelten später 1,77 Promille. Doch die Trunkenheit soll laut Zeugenaussagen und laut dem Anwalt von Marc-Philipps Mutter Ilona G. nichts mit dem Unfall zu tun haben: Die hintere Tür des ersten Wagens der in Richtung Innenstadt anfahrenden Tatra-Bahn habe offen gestanden haben, wodurch Marc-Philipp aus der Tram gefallen sei und unter den zweiten Wagen geriet. Solche Aussagen von Zeugen kurz nach dem Unfall waren im Januar durch ein Gutachten der Prüfstelle Dekra offenbar weiter erhärtet worden, wonach möglicherweise die Sicherheitsautomatik an der Unglückstür ausgeschaltet war.

Kurz nach dem Unfall hatte der Potsdamer Verkehrsbetrieb (ViP) alle Plomben an den Sicherheitsschaltern seiner Bahnen auswechseln lassen. Bisher wurde die Maßnahme offiziell nicht bestätigt. „Die ViP hat nach dem Unfall die Sicherheitsstandards überprüft, aber nicht geändert“, sagte ihr Sprecher Stefan Klotz gestern. Die zugelassene Anklage wolle sein Unternehmen nicht kommentieren.

Auf zivilrechtlicher Ebene drohen dem ViP wegen des Unfalls weiterhin Schadensersatzforderungen. „Bisher hat der Verkehrsbetrieb erst ein Drittel der Beerdigungskosten gezahlt“, sagte Jörn Lassan, Rechtsanwalt von Ilona G, der Mutter des Jungen. Lassan ließ aber noch offen, wann er eine Zivilklage wegen der restlichen Kosten einreichen werde.

Unterdessen versuchen die alleinerziehende Ilona G. und ihre zwei Töchter weiter, das Geschehen zu verarbeiten. Ob sie zu dem Prozess gehen wird, hat Marc-Philipps Mutter noch nicht entschieden: „Ich weiß nicht, ob ich das durchstehe.“ In den vergangenen Nächten sei sie oft an der Unglückstelle gewesen, habe Blumen und Kerzen aufgestellt – und dabei auch den Rettungssanitäter Danilo K. getroffen, der damals als privater Mitfahrer in der Bahn offenbar als einer der ersten Helfer versuchte, den Jungen zu retten. „Ich habe ihm gedankt“, betonte Ilona G. Auch der Sanitäter soll als Zeuge aussagen. Ilona G. hofft auf ein Urteil in ihrem Sinne: „Auch wenn Philipp betrunken war, muss er sicher mit einer Bahn transportiert werden – und nicht mit einer offenen Tür.“

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