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Tödlicher Unfall in Potsdam: Anklage nach Tod einer Vierjährigen

Vor einem Jahr erfasste ein BMW-Fahrer ein Mädchen an der Potsdamer Tramhaltestelle Stormstraße. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen den 24-Jährigen aus Glindow erhoben.

Stand:

Knapp ein Jahr nach dem tragischen Unfalltod eines vierjährigen Mädchens in der Zeppelinstraße hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 24 Jahre alten Glindower erhoben. Dem jungen Mann werde vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit den tödlichen Unfall verursacht zu haben, sagte der Sprecher des für den Fall nun zuständigen Potsdamer Amtsgerichts, Wolfgang Peters, den PNN auf Anfrage. Nun werde vom Gericht entschieden, ob die Anklage zugelassen wird und ein Prozess stattfinden kann.

Der Unfall am 26. Juni 2012 hatte in Potsdam viel Betroffenheit und Anteilnahme ausgelöst. Nach damaligen Angaben der Polizei hatten das Kind und seine Mutter an der Tramhaltestelle Stormstraße eine Straßenbahn verlassen, die dort auf der Fahrbahn anhält. Als sie die Straße überqueren wollten, erfasste ein BMW das Mädchen frontal – es starb einige Tage später im Bergmann-Klinikum an den Folgen seiner Verletzungen. Dem BMW-Fahrer hatte die Polizei vorgeworfen, sich nicht an die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung gehalten zu haben, wonach Autofahrer vor einer Haltestelle stoppen müssen, wenn eine Bahn eingefahren ist. Vielmehr soll sich der Fahrer laut damaligen Zeugen sogar an den einem ordnungsgemäß wartenden Auto vorbeigedrängelt und dann das Kind erfasst haben. Der Rechtsanwalt des Fahrers, Alexander Kleinert, sagte den PNN auf Anfrage, vor dem Prozess werde sein Mandant zunächst keine Stellung nehmen – aus Gründen der tiefen Betroffenheit über den Unfall. Hingegen sagte der Anwalt der Eltern des Mädchens, Matthias Schöneburg, diese seien sehr enttäuscht darüber, dass sich der Angeklagte noch nicht persönlich bei den Hinterbliebenen gemeldet habe. Die Eltern werden, sollte es einen Prozess geben, als Nebenkläger auftreten. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens nannte Schöneburg „relativ lang“, allerdings sei das leider nicht außergewöhnlich. Wie berichtet hatte sich ein Gutachten zu dem Unfall, das die Prüfgesellschaft Dekra erstellt hat, aus Krankheitsgründen um Monate verzögert. Für die Angehörigen des Mädchens wäre in früherer Abschluss des Verfahrens sicherlich besser gewesen, sagte Schöneburg. Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre Haft vor, in der Rechtspraxis bleibt es aber häufig bei Bewährungsstrafen.

Der Unfallhergang hatte in Potsdam auch für Diskussionen über die Sicherheit jener Tramhaltestellen gesorgt, bei denen die Fahrgäste auf der Straße aussteigen müssen – die Ampel an der Haltestelle Stormstraße, die auf Rot schaltet, wenn eine Straßenbahn dort hält, war zum Zeitpunkt des Unfalls bereits abgeschaltet: Sie war täglich bis um 22 Uhr in Betrieb, fünf Minuten später ereignete sich das Unglück. Seitdem lässt die Stadt die Haltestellen-Ampel im 24-Stunden-Betrieb laufen, wie Stadtsprecherin Regina Thielemann den PNN bestätigte. Weitere Maßnahmen an anderen Haltestellen nannte sie nicht. Vor einem Jahr hatte die Verwaltung angekündigt, mögliche weitere Konsequenzen aus dem Unfall zu prüfen. Insgesamt hatte es im vergangenen Jahr sechs Verkehrstote in Potsdam gegeben - so viele wie seit 2007 nicht mehr (siehe Kasten). Vor rund einem Monat hatte der Unfalltod einer 23-jährigen Radfahrerin in der Pappelallee erneut eine Diskussion um Mängel bei der Verkehrssicherheit in Potsdam entfacht. Auch in diesem Fall wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

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