Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Vergewaltigung der Ehefrau
Rentner berief sich auf sein vermeintliches Recht auf Sex / Bewährungsstrafe
Stand:
Die erste Ehe von Eginhard E. * (69) ging nach 32 Jahren in die Brüche. 1990 heiratete der Erzgebirgler seinen Kurschatten Edith*, zog in ihr Haus in Potsdam. Den Traum von einer kleinen Firma konnte sich der ehemals selbstständige Dachdeckermeister in der Havelstadt nicht erfüllen. Bald kriselte es auch in der neuen Beziehung. Eginhard E. begann zu trinken, Bier und Schnaps. Edith bevorzugte Rotwein. Sie wollte nur noch ihre Ruhe, der Gatte bestand auf Sex. Schließlich sei dies sein gutes Recht, befand er. Und da er seine Angetraute zur Mittagszeit des 23. Juli 2004 gegen ihren Willen zum Beischlaf zwang, ihr gar links und rechts ein paar Backpfeifen verpasste, weil sie sich lautstark zur Wehr setzte, musste sich der inzwischen Geschiedene gestern vor dem Schöffengericht verantworten.
„Sie hat zur Hochzeit Ja gesagt. Da gehört diese bestimmte Sache auch dazu“, gab der modisch gekleidete Weißhaarige seine Auffassung zum besten. „Aus meiner Sicht war das keine Vergewaltigung.“ Er habe an diesem Tag das ganze Haus geschrubbt, während sich seine Ex-Frau ausruhte. „Da hatte ich doch eine Belohnung verdient. Außerdem hatte ich damals zwei Promille intus.“ Im übrigen sei er in der Ehe derjenige gewesen, der nur gegeben habe. „Wir haben von meinem Geld die halbe Welt bereist. Meine Frau hatte ja keinen Beruf erlernt. Als ich sagte, jetzt ist Schluss, wir müssen für unser Alter sparen, fing der ganze Heckmeck an“, berichtete der Rentner erregt. Wenn ihm nun vorgeworfen werde, seine Ehefrau geschlagen zu haben, so sei das nur die halbe Wahrheit. Auch sie habe zuweilen ausgeteilt, er sei damit nur nicht hausieren gegangen.
„Mein Ex-Mann ist krank. Ich hatte schon einen Termin beim Psychiater für ihn. Aber er weigerte sich, ihn wahrzunehmen“, erzählte Edith E. (67) im Zeugenstand. An jenem Sommertag habe sie alles einfach nur über sich ergehen lassen, aus Angst, er würde sie – wie schon des öfteren – „verhauen“. „Meine Mutter hatte in der Vergangenheit Würgemale am Hals, eine aufgeplatzte Lippe, ein geschwollenes Auge und Hämatome am Oberarm“, erinnerte sich die Tochter von Edith E. Auch sie sei von Eginhard E. beleidigt worden. Als der Mann von der Polizei Hausverbot erhielt, Edith E. eine einstweilige Verfügung erwirkte, derzufolge er sie in Ruhe zu lassen habe, sei Telefonterror an der Tagesordnung gewesen. Der psychiatrische Gutachter sprach gestern u. a. von eingeschränkter Kritik- und Urteilsfähigkeit des Angeklagten. Das Urteil des Schöffengerichts: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Beleidigung, versuchter Nötigung sowie Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: