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Potsdamer Discounter will Vorwürfe prüfen: Antifa fordert Rauswurf von Neonazi
Ein aktiver Neonazi arbeitet laut Antifa-Recherchen in einem Potsdamer Discounter nahe einer Flüchtlingsunterkunft. Die Antifa fordert seinen Rauswurf. Aber: Können Arbeitgeber tatsächlich rechtsextreme Aktivisten kündigen?
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Potsdam - Es geht um einen aktiven Neonazi in Potsdam, noch dazu Sänger bei der in Szenekreisen bekannten rechtsextremen Band Preussenstolz – der sein Geld in einem „Netto“-Supermarkt in der Flotowstraße am Rande des Wohngebiets Am Stern verdient. Dies haben nun auch die Antifa-Aktivisten des Verbunds „Antifaschistische Recherche Potsdam-Umland“ herausgefunden. In einer aktuellen Mitteilung fordern sie, jegliches Arbeitsverhältnis mit Patrick D. zu beenden – zumal sich die „Netto“-Filiale nahe der Flüchtlingsunterkunft in der Grotrianstraße befinde.
Das Unternehmen „Netto“ jedenfalls will nun den Hinweisen nachgehen. „Wir nehmen das zum Anlass, mit dem Mitarbeiter ein Gespräch zu führen und ihn zu den Vorwürfen konkret zu befragen“, sagte eine Unternehmenssprecherin auf PNN-Anfrage. Zu möglichen Konsequenzen machte sie keine Angaben. Sie betonte, dass der Discounter großen Wert darauf lege, „dass Mitarbeiter und Kunden unterschiedlicher Herkunft oder Religion gleichberechtigt behandelt werden“. So fördere man gezielt Nachwuchskräfte mit Zuwanderungsgeschichte, so die Sprecherin.
Können Arbeitgeber rechtsextreme Aktivisten kündigen?
Bei dem Gespräch mit D. dürfte es viel zu besprechen geben: Die Antifa-Gruppe veröffentlichte mehrere Fotos, die D. bei Neonazi-Aufmärschen in diesem Jahr zeigen. Einmal etwa trug er dabei ein Banner „Asylflut stoppen“ der rechtsextremistischen Partei „III. Weg“. Die Band Preussenstolz wiederum taucht regelmäßig in der Liste rechtsextremer Bands im brandenburgischen Verfassungsschutzbericht auf, berichtet wurde über Auftritte bei Szeneveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Das Motto: „Mit Musik zum Sieg“.
Allerdings: Können Arbeitgeber tatsächlich rechtsextreme Aktivisten kündigen? In so einem Fall geht es auch um die Frage, ob der Mitarbeiter durch rechtsradikale Äußerungen auffällt. Wie der Arbeitsrechtler Ulf Weigelt aus Berlin in einem Beitrag zu dem Thema erklärt, muss für eine Kündigung eine „konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses vorliegen“. Das müsse im Einzelfall entschieden werden. „Die Anforderungen dafür sind sehr hoch“, auch die der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit. So müsse das Freizeitverhalten eines Mitarbeiters gezielt auch den Arbeitsablauf beeinträchtigen oder stören, erklärt Weigelt. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zu dem Thema schon geurteilt: So ging es 2011 um einen Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe, der unter anderem eine Jugendorganisation der NPD gegründet hatte. Doch dessen Kündigung lehnten die Richter zunächst ab, allein eine politische Gesinnung rechtfertige diesen Schritt nicht. Dies änderte sich, nachdem der Mann einen Aufruf für einen gewaltsamen Umsturz versendet hatte.
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