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Landeshauptstadt: Anwalt bestätigt Prozesskostenhilfe für Ermyas Mulugeta

Vorwürfe gegen Deutsch-Äthiopier erhärten sich / Staatsanwaltschaft korrigiert sich: Antrag wurde bewilligt

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Die Betrugsvorwürfe gegen den Potsdamer Ermyas Mulugeta scheinen sich zu erhärten. Wie gestern sein Anwalt Thomas Zippel den PNN bestätigte, habe Mulugeta während des Prozesses um den Überfall auf ihn einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt – allerdings nicht für die gesamte Verhandlungsdauer, sondern nur für die letzten vier Tage. „Bis zu einem gewissen Zeitpunkt hat er die Kosten selber getragen, dann aber deutlich gemacht, dass er kein Geld mehr habe“, so Zippel. An dem Tag habe er bereits einen ausgefüllten Antrag für das Gericht dabei gehabt. „Ich habe ihn darüber in Kenntnis gesetzt, dass er ihn wahrheitsgemäß ausfüllen muss“, sagte Zippel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Betruges, weil Mulugeta in den Antrag geschrieben haben soll, er sei mittellos.

Mulugeta war am Ostersonntag 2006 in Potsdam niedergeschlagen worden und lag im Koma. Der Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit. Ein Prozess gegen zwei Verdächtige endete aus Mangel an Beweisen mit Freisprüchen. Kurz nach dem Angriff auf Mulugeta hatten vor allem Potsdamer gespendet, rund 50 000 Euro. Der SPD-nahe Sammelverein Brandenburg gegen Rechts e.V. hatte in öffentlichen Aufrufen die Spendenaktion unter anderem mit möglichen Prozesskosten begründet – das Geld allerdings ohne Zweckbindung an Mulugeta überwiesen. Er will es für seinen Afrikahilfe-Verein Löwenherz e.V. verwenden – was frühere Mitglieder des Vereins allerdings bezweifeln.

Unterdessen hat sich Potsdamer Staatsanwaltschaft korrigiert: Anders als vergangenen Freitag berichtet sei der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt worden, sagte gestern Behördensprecher Wilfried Lehmann. Dem Vernehmen nach geht es um 800 Euro. Henri Kramer

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