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Studenten-Dachverband: Brandenburg nimmt Studentinnen passives Wahlrecht
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Der freie Zusammenschluss von Studentenschaften (fzs) hat kritisiert, dass das brandenburgische Wissenschaftsministerium Studentinnen das passive Wahlrecht aberkenne. Ein Rundschreiben des Ministeriums besage, dass Studentinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht wählbar seien. „Allen Hochschulen wurde aufgetragen, entsprechende Regelungen aus ihren Grund- und Wahlordnungen zu streichen“, monierte Juliane Knörr vom fzs.
An den Universitäten in Potsdam und Cottbus gab es jedoch bereits studentische Gleichstellungsbeauftragte. „Das soll hiermit in Zukunft verhindert werden“, so Knörr weiter. Einer Studentin an der Universität Potsdam sei nun bereits im Vorfeld von der Kandidatur abgeraten worden. „An keiner Stelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist geregelt, wer für das Amt wählbar ist, lediglich, dass diese Person weiblich sein muss, ist festgehalten“, bemängelt die Studentin vom fzs-Vorstand.
Das Ministerium bestätigte den PNN, in einem Rundschreiben vom 24.August die Hochschulen darauf aufmerksam gemacht, dass laut Hochschulgesetz Gleichstellungsbeauftragte von Beschäftigten der Hochschulen gestellt werden müssten. Die Hochschulen seien nun aufgefordert, ihre Satzungen diesbezüglich zu überprüfen und gebenenfalls nachzubessern. Studentische Gleichstellungsbeauftragte, die nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Hochschulen wirksam gewählt sind, dürften bis zum Ablauf ihrer Amtszeit bleiben. Kix
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