zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Arzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Anklage: Mediziner hätte Überempfindlichkeit des Patienten erkennen müssen

Stand:

Erneut muss sich demnächst ein Arzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Gesetz verantworten. Das Schöffengericht verhandelt am 18. April gegen einen Mediziner aus Potsdam. Laut Anklage soll der inzwischen 59-Jährige am 14. Juli 2004 einem unter Katzenallergie leidenden Patienten ein Medikament gespritzt haben, das letztendlich zu seinem Tod führte. Obwohl der Arzt gewusst habe, dass der junge Mann an einer allergischen asthma-bronchialen Erkrankung litt, soll er es unterlassen haben, vor der Injektion des Präparats eine Lungenfunktionsprüfung vorzunehmen. Diese wäre um so nötiger gewesen, da dem Arzt bekannt gewesen sein soll, dass es bei drei zuvor erfolgten Injektionen des betreffenden Medikaments zu Nebenwirkungen kam, die auch dokumentiert wurden. Die vierte Spritze habe bei dem 33-jährigen Familienvater zu einer Hypersensibilisierung geführt, die eine allergischen Reaktion mit schweren Atemwegsproblemen und einem allgemeinen Herz-Kreislauf- Zusammenbruch zur Folge hatte. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb der Mann noch am selben Tag. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Mediziner hätte diese Überempfindlichkeit des Patienten erkennen können und erkennen müssen.

Bereits am 12. März verurteilte das Amtsgericht einen Notarzt, der einen Herzinfarkt bei einer 44-jährigen Potsdamerin verkannte und darauf verzichtete, sie umgehend ins Krankenhaus einzuweisen, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 6840 Euro. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })