Homepage: AStA gegen Weitergabe von Daten „Terrorismusverdacht“ durch Verfassungsschutz
Der AStA der Universität Potsdam hat sich gegen „Eingriffe in den geschützten, öffentlichen Raum und die Meinungsfreiheit“ an der Universität gewandt. Hintergrund ist, dass die Universität Potsdam ist „seit neuestem“ verpflichtet sei, personenbezogene Daten zur „Terrorismusbekämpfung“ an den brandenburgischen Verfassungsschutz weiterzuleiten.
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Der AStA der Universität Potsdam hat sich gegen „Eingriffe in den geschützten, öffentlichen Raum und die Meinungsfreiheit“ an der Universität gewandt. Hintergrund ist, dass die Universität Potsdam ist „seit neuestem“ verpflichtet sei, personenbezogene Daten zur „Terrorismusbekämpfung“ an den brandenburgischen Verfassungsschutz weiterzuleiten. Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) liege ein Papier vor, in dem das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten der Universität Potsdam unter anderem auch den AStA auffordere, das Dezernat „mündlich oder schriftlich zu unterrichten“, falls ihm „gewaltgeneigte extremistische Bestrebungen“ bekannt werden. Diese Informationen sollten mit Namen und möglichst auch Adressen der „Extremisten“ und „Angaben über die (...) Bestrebungen“ versehen werden. Der AStA bemängelt nun, dass die „vagen Formulierungen“ des Schreibens allzu leicht benutzt werden könnten, um Studierende und andere Menschen unter „Terrorismusverdacht und damit ins gesellschaftliche Abseits“ zu stellen. An der Universität Potsdam sieht der AStA nach eigenen Angaben außerdem die Vertrauensverhältnisse gefährdet, die die Basis für freie Lehre und Forschung bilden. „Universitäten sollten ein Platz des Zusammentreffens und gemeinsamen Lernens von Menschen verschiedener kultureller Hintergründe sein und nicht zu einer argwöhnischen Institution der Überwachung umgedeutet werden“, so Sören Becker, AStA-Referent für Sozialpolitik. Weiterhin halte der AStA die „Verquickung von Terrorismus und Rechtsextremismus, mit der die drastischen Maßnahmen legitimiert werden sollen, für grob unseriös“. Durch den in der Mitteilung „impliziten Verdacht gegen muslimische Mitbürger“ werde rechtes Gedankengut und Vorurteile geschürt. Von Seiten des Innenministeriums hieß es auf Anfrage der PNN dazu: „Vor dem Hintergrund jüngster terroristischer Anschläge z.B. in London hat sich gezeigt, dass es zum Schutz der Bevölkerung vor solchen Anschlägen unverzichtbar ist, Hinweise staatlicher Stellen zusammenzuführen.“ Eine Meldepflicht bestehe im Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz schon seit 1993. Durch eine Gesetzesänderung von 2002 sollte erreicht werden, dass Behördenteile, die neue Organisationsformen erhalten, auch weiterhin der bestehenden Meldepflicht unterliegen. Kix
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