Landeshauptstadt: Asylstatus bleibt unberührt
Wohnberechtigung verändert nicht Aufenthaltslage
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Mit erheblicher Verwunderung hat Potsdams Sozialbeigeordnete Elona Müller (parteilos) auf die jüngsten Äußerungen der neuen Leiterin des Asylbewerber- und Flüchtlingsheims, Christiane Wahl, reagiert. „Eine Wohnberechtigung für Flüchtlinge und Asylbewerber verändert nicht ihren Aufenthaltsstatus“, sagte die Beigeordnete.
Heimleiterin Wahl hatte im Migrantenbeirat in dieser Woche am Falle einer Roma-Familie behauptet, obdachlos gewordene Asylbewerber mit Wohnberechtigung seien ein Fall für das Obdachlosenheim und nicht für die Gemeinschaftsunterkunft von Flüchtlingen und Asylbewerbern (PNN berichteten). „Diese Auffassung ist rechtlich falsch“, entgegnete Müller. „Wenn diese Menschen aus welchen Gründen auch immer ihre Wohnung verlieren, sagt das Gesetz eindeutig, dass sie wieder Platz in der Gemeinschaftsunterkunft finden müssen“, erklärte Müller. Die Sozialbeigeordnete kritisierte auch den Versuch, der Arbeiterwohlfahrt „eine Schelle“ für die inhaltliche Arbeit zu verpassen: „Das ist nicht gerechtfertigt.“
Potsdam verfolgt seit einigen Jahren einen besonderen Unterbringungs-Ansatz von Asylbewerbern. Um eine bessere Integration zu ermöglichen, können Einzelpersonen nach fünf Jahren, Familien bereits nach drei Jahren eine Berechtigung bekommen, aus der Gemeinschaftsunterkunft in Wohnungen zu ziehen. Neben dem Zeitkriterium spielen auch andere Faktoren eine Rolle, beispielsweise eine Sozialprognose. „So wird abgeglichen, ob sie auch in der Lage sind, ihr Leben allein zu meistern“, erklärt Müller, die darauf verweist, dass insbesondere bei Flüchtlingen Traumata nicht selten sind. Auch ausreichende Deutsch-Kenntnisse würden überprüft, „schließlich müssen sie mit Nachbarn kommunizieren können“.
Gleichzeitig versuchte die Sozialbeigeordnete, die Zahl der 39 Heimbewohner zu relativieren, die derzeit Anspruch auf eine eigene Wohnung in Potsdam hätten. „Wir reden von 39 Personen in 24 Haushalten.“ Von diesen Haushalten hätten 15 eine Wohnberechtigung bislang gar nicht beantragt. „Von den übrigen neun Haushalten mit Wohnberechtigung sind vier derzeit in Gesprächen mit Vermietern, drei weitere haben einen Vertrag unterschrieben“, gab Müller den Stand von Anfang April wieder. Falsch sei auch die Auffassung Christiane Wahls, dass die Stadt Wohngemeinschaften von Asylbewerbern und Flüchtlingen nicht unterstützen würde, so Müller. „Wir unterstützen diese Wohnformen aktiv, wenn es ordnungsgemäße WG-Mietverträge gibt.“ Nach der inhaltlichen Korrektur der von Christiane Wahl geäußerten Vorwürfe sagte Migrantenbeiratsvorsitzende Hala Kindelberger, ihre Äußerungen, die Awo habe „umgekehrten Rassismus“ praktiziert, seien falsch. „Es tut mir leid, dass diese Worte gefallen sind“, ließ Kindelberger erklären. Kay Grimmer
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