Aus dem GERICHTSSAAL: Auf dem Balkon onaniert
Nachbarin erstattete Anzeige – Geldstrafe verhängt
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Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, onanieren nicht. Jedenfalls nicht, wenn derartige Handlungen die Blicke vorbeilaufender Passanten auf sich ziehen. Paul P.* (27) tat im vorigen Jahr Am Stern beides, und das mit schöner Regelmäßigkeit. Eine Anwohnerin fühlte sich belästigt und erstattete – allerdings anonym – Anzeige bei der Polizei.
Am Dienstagnachmittag musste sich Paul P. wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtgericht verantworten. Das verhandelte im beschleunigten Verfahren gegen den bereits wegen Vergewaltigung Vorbestraften und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 35 Euro. Das entspricht einem Monatseinkommen des Angestellten.
Die Anklage ging von einem „nicht näher bestimmbaren Morgen im Juni 2013“ aus, an dem der Potsdamer „sichtbar an seinem entblößten Geschlechtsteil manipuliert“ habe. In der Anzeige war allerdings die Rede davon, dass sich Paul P. bereits seit Monaten in eindeutiger Weise auf seinem Balkon präsentiert habe.
„Ich streite es auf jeden Fall nicht ab“, räumte der Angeklagte zu Prozessbeginn ein. Er könne sich an eine Frau erinnern, die unten vorbeigegangen sei und heraufgeschaut habe. „Ich glaube aber nicht, dass sie direkt etwas gesehen hat“, sagte er. „Der Angeklagte weiß, dass in seiner sexuellen Entwicklung etwas schiefgelaufen ist und bemüht sich jetzt um fachärztliche Hilfe“, meldete sich seine ehemalige Bewährungshelferin zu Wort. Doch Therapieplätze seien rar gesät. Sie gab der Hoffnung Ausdruck, das Gericht könne durch eine entsprechende Weisung beschleunigend wirken.
Wäre Paul P. im aktuellen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hätte eine Auflage lauten können, sich umgehend einer Therapie zu unterziehen, erwiderte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Bei der ausgesprochenen Geldstrafe, die der nicht so schweren Tat angemessen sei, könne das Gericht seine Unterbringung in einer Fachambulanz nicht anordnen. Als positiv wertete der Staatsanwalt die Bereitschaft des Mannes, selbst etwas gegen seine Neigungen zu tun.
Es gebe massivere Fälle von Exhibitionismus, führte der Richter aus. Hätte der Angeklagte noch sichtbarer agiert, wäre die Strafe härter ausgefallen. (*Name geändert.) Hoga
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