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Normalerweise werden Professoren nach fünf Jahren von den Unis übernommen. In Potsdam gibt es jetzt einen ungewöhnlichen Fall, in dem der Dozentin die Entfristung verweigert wurde.

© dpa

Lehre an der Uni Potsdam: Auf dem Schleudersitz

Eine Dozentin der Uni Potsdam hat eine dauerhafte Professur nicht bekommen - obwohl sie bereits fünf Jahre Dienstzeit hinter sich hat. Das ist deutschlandweit ein ungwöhnliches Vorgehen - normalerweise wird die Anstellung nur bei gravierenden Verstößen verweigert - das war hier nicht der Fall.

Stand:

Der Fall ist ungewöhnlich. An der Universität Potsdam wurde eine zunächst befristete Erstberufungsprofessur am Ende ihrer Laufzeit nicht entfristet, d.h. die Dozentin wurde nicht in die Professur übernommen einer zunächst befristet ernannten Professorin am Ende ihrer fünfjährigen Dienstzeit die Professur nicht auf Dauer übertragen. Das ist ein in Deutschland eher seltener Vorgang, die wenigen bekannten Fälle gehen auf gravierende dienstliche Verstöße zurück. Im Fall der Potsdamer Akademikerin sieht es allerdings anders aus. Und eigentlich fühlt sich die Professorin in ihrem Amt auch bestätigt, habe doch der Fakultätsrat mehrheitlich für die Entfristung ihrer Stelle gestimmt, die sie seit 2007 inne hat. Das wissenschaftliche Renommee der Professorin, die den PNN namentlich bekannt ist, ist bestens. Erst vor kurzem legte sie zusammen mit einem Kollegen ein höchst angesehenes Handbuch vor. Ihr ehemaliger Vorgesetzter und die Studierenden sprechen sich für sie aus. Auch fühlte sich die Professorin in ihren Leistungen bestätigt, nachdem der Fakultätsrat mehrheitlich für die Entfristung ihrer Stelle stimmte, die sie seit 2007 inne hat. Gleichwohl kamen der Senat und die Universitätsleitung zu einem anderen Ergebnis.

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Der Vorsitzende des Senats der Uni, Roland Oberhänsli, verteidigte gegenüber den PNN die Entscheidung. Ende März habe es ein eindeutiges Votum des Senats zur Nicht-Entfristung der Professur gegeben. Der Senat sei damit den Gremien gefolgt, die als Gründe die Nichteinhaltung der Regeln der Selbstverwaltung geltend gemacht hätten. Die Professorin habe nach mehrfacher Aufforderung an dem vorgeschriebenen Verfahren der Selbstevaluation nicht teilgenommen. Sie habe den Aufforderungen mehrerer Dekane nicht Folge geleistet, so Oberhänsli. Dass der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sich mehrheitlich für ihren Verbleib ausgesprochen habe, sei kein Kriterium für den Senat gewesen. In der Abstimmung hatte es vier Stimmen für eine Entfristung, drei dagegen und drei Enthaltungen gegeben. Für Oberhänsli ist es eine Frage der demokratischen Lesart, wie man  ein solch knappes das Ergebnis interpretiert. Es habe so viele Enthaltungen gegeben, dass die Entscheidung der Fakultät hinterfragbar gewesen sei.

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