ATLAS: Auf den Kopf
Da werden viele zustimmen: Öffentliche Verwaltungen und ihre Chefs sind dazu angehalten, in ihrem Handeln nicht nur straffrei zu bleiben, sondern nach Recht und Gesetz zu verfahren. Die Potsdamer Bauverwaltung war in diesem Punkt nie überzeugend.
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Da werden viele zustimmen: Öffentliche Verwaltungen und ihre Chefs sind dazu angehalten, in ihrem Handeln nicht nur straffrei zu bleiben, sondern nach Recht und Gesetz zu verfahren. Die Potsdamer Bauverwaltung war in diesem Punkt nie überzeugend. Sie steht seit Jahr und Tag unter Willkürverdacht. Nach der Kritik des TV-Moderators Günther Jauch versuchte der Verwaltungsrechtsprofessor Ullrich Battis die Baubehörde zu durchleuchten. Sein Fazit, oft zitiert: In der Potsdamer Bauverwaltung sei „die gleichmäßige Anwendung des Rechts organisatorisch nicht sichergestellt“. Im Grunde ist diese noch höfliche Formulierung ein Synonym für Willkür, das Gegenteil von Handeln nach Recht und Gesetz. Das war 2007. Geändert hat sich seither aber wenig, auch wenn jetzt nicht mehr Elke von Kuick-Frenz den Baubeigeordnetenposten inne hat, sondern der Bündnisgrüne Matthias Klipp. Dieser ordnete an, der Ausbau von Dachgeschossen werde als Denkmalsanierung steuerlich begünstig. Damit stellte Klipp die Intention des Gesetzgebers auf den Kopf, denn alte Häuser haben selten ausgebaute Dachgeschosse. Oft bedeutet der Dachausbau sogar die Beschädigung eines Denkmals, wie der Abriss eines Knobelsdorff-Dachstuhles vor Jahren zeigt.
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