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Aus dem GERICHTSSAAL: Auf frischer Tat beim Kabeldiebstahl ertappt

Täter zu Bewährungsstrafe verurteilt. Rund 59 000 Euro Schaden für die Bahn

Stand:

Der Diebstahl von zwei 18 Meter langen Kupferkabelstücken am 19. und 28. September 2011 an der Eisenbahnstrecke Saarmund misslang. Dennoch entstanden der Deutschen Bahn durch Folgeschäden wie Reparaturen und Zugausfälle Kosten von rund 59 000 Euro. Jetzt wurde Benno B.* (40) – auf frischer Tat ertappter Langfinger und von Beruf Busfahrer – vom Amtsgericht unter Vorsitz von Francois Eckardt wegen gewerbsmäßigen Handelns zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Sanktion wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Benno B., geschieden, zweifacher Vater, vorbestraft wegen Betrugs, Unterschlagung, Hehlerei, Ladendiebstahls und Verletzung der Unterhaltspflicht, zudem unter Bewährung stehend, erzählte zu Prozessbeginn: „Ich habe in meinem weiteren Umfeld gehört, dass man durch den Klau von Kupferkabeln, die man anschließend beim Schrotthändler verkauft, gutes Geld machen kann.“ Konkrete Namen wollte er nicht nennen. Da er sich in Privatinsolvenz befand, dennoch seinem Hobby – dem Tunen seines 3er-Golfs – frönen wollte, habe er sich einen Bolzenschneider geschnappt und sein Glück versucht. „Das war der größte Blödsinn, den ich machen konnte“, räumte er ein. Das Erwischtwerden sei „ein Hammerschlag“ gewesen. Jetzt habe er einen geraden Weg eingeschlagen, den er bestimmt nicht mehr verlassen werde. Vor allem wolle er seinen krisensicheren Job nicht aufs Spiel setzen.

„Bei der Hausdurchsuchung wurden bei Ihnen Ummantelungen von Kupferkabeln gefunden. Da liegt der Verdacht nahe, dass Sie im September nicht zum ersten Mal unterwegs waren“, gab Oberstaatsanwalt Peter Steiniger zu bedenken. „Aber das können wir Ihnen nicht beweisen. Allerdings ist der Eindruck, den Sie trotz Ihres Geständnisses in der Hauptverhandlung hinterlassen haben, nicht der allerbeste. Sie tanzen auf einem Seil und drohen jeden Moment abzustürzen“, warnte er. Aus seiner Sicht habe Benno B. in Bereicherungsabsicht gehandelt. Die Quittung dafür dürfte ihm demnächst auch von der Deutschen Bahn präsentiert werden. Diese könne jetzt, nachdem das Strafverfahren abgeschlossen ist, den entstandenen Schaden zivilrechtlich einklagen. Wird Benno B. zur Zahlung verpflichtet, hat er laut Gesetz dafür 30 Jahre Zeit.

„Klauen Sie jetzt auch nur eine Tüte Bonbons, wird nicht nur diese, sondern auch die vorhergehende Bewährung wegen der Unterhaltspflicht-Verletzung widerrufen“, warnte der Richter. „Dann müssen Sie mit etwa drei Jahren Freiheitsentzug rechnen. Wie erklären Sie das Ihren Kindern?“ (*Name geändert.) Hoga

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