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Aus dem GERICHTSSAAL: Aus Liebe Kredit erschwindelt Geldstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt

Aus dem GERICHTSSAAL Annette A. (27, Name geändert) klammert sich an die Gegenwart ihrer Verteidigerin wie an den rettenden Strohhalm.

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Aus dem GERICHTSSAAL Annette A. (27, Name geändert) klammert sich an die Gegenwart ihrer Verteidigerin wie an den rettenden Strohhalm. Die Anwältin ist es auch, die zu Prozessbeginn eine Erklärung ihrer Mandantin verliest. Die zweifache Mutter schämt sich sichtlich, auf der Anklagebank sitzen zu müssen. Stumm schaut sie auf ihre Hände, nickt nur dann und wann bekräftigend. Annette A. soll am 8. Mai 2003 mit einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei der Commerzbank aufgetaucht sein, sich dadurch einen Kredit über 16 000 Euro erschwindelt haben. In der Folgezeit – so die Staatsanwaltschaft – kam sie mit der Rückzahlung der Raten in Schwierigkeiten. Ihre Mandantin sei aus Liebe zu einem Mann auf die schiefe Bahn geraten, lässt die Verteidigerin verlauten. Der bis zum Hals in Schulden Steckende habe für seine marode Computerfirma in Bayern dringend Geld gebraucht. Die Banken hätten ihm jedoch nie und nimmer einen Kredit bewilligt. Also habe er Annette A. beschwatzt, für ihn einzuspringen und ihr zugesichert, die Raten pünktlich zu begleichen. Ein Jahr lang habe dies auch geklappt. Danach – die Firma war inzwischen völlig pleite, die Liebe zu der Frau erkaltet – flossen auch keine Gelder mehr. Annette A., mit einer Ich-AG mehr schlecht als recht über die Runden kommend, wusste nicht, wie sie die Verbindlichkeiten begleichen sollte. „Sie waren also nie Mitarbeiterin des Instituts für Getreidewirtschaft?“, vergewissert sich die Vorsitzende. Die Angeklagte schüttelt den Kopf. Dies habe ihr Ex-Freund erfunden, ebenso das beachtliche Monatsgehalt von 1690 Euro, welches die Bankangestellte nicht zögern ließ, den Vorschuss zu bewilligen, erzählt sie nun. „Er hat auf seinem Computer Formulare erstellt, die täuschend echt aussahen.“ Die Verteidigerin regt an, das Verfahren gegen die Potsdamerin einzustellen. „Sie bekommt ArbeitslosengeldII, trotzdem zahlt sie schon seit einem Jahr monatlich 200 Euro zurück. Der neue Lebenspartner weiß von dieser Sache nichts.“ Die Vertreterin der Anklage zeigt sich damit nicht einverstanden. „Liebe macht bekanntlich blind. Sie schützt aber nicht vor Strafe“, argumentiert sie, schlägt dann allerdings vor, die zu verhängende Geldstrafe zur Bewährung auszusetzen. „Wenn wir Sie jetzt noch zu einer finanziellen Sanktion verdonnern, kommen Sie überhaupt nicht mehr auf die Füße“, wendet sie sich an die bislang nicht Vorbestrafte. Annette A. sei mit der Tilgung des Kredits schon genug gebeutelt. Das Gericht sieht das genauso. Die wegen Betruges und Urkundenfälschung Angeklagte wird verwarnt. Bewährt sie sich zwei Jahre, braucht sie eine angedrohte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro nicht zu bezahlen. Hoga

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