Landeshauptstadt: Auslegungssache
Migrantentreffen: 20 Bleiberechtsanträge in Potsdam
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Babelsberg – Wenn Recht und Realität aufeinander treffen, sind Fragen vorprogrammiert. Das bestätigte sich am Samstag beim achten Brandenburgischen Migrantentreffen in Potsdam. Thema des Treffens war die neue Bleiberechtsregelung. 36 Teilnehmer aus ganz Brandenburg waren dazu in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft (BBAG), Schulstraße 8b, gekommen. Die Migrantentreffen werden zweimal jährlich von der BBAG, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Brandenburg (AGAB), dem Büro der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg und FaZIT (Fachberatungsdienst Zuwanderung Integration Toleranz) organisiert.
Der Berliner Rechtsanwalt Rolf Stahmann erklärte die gesetzlichen Bestimmungen der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung, die seit Dezember 2006 in Brandenburg umgesetzt wird. Bis zum 1. Juni 2007 bleibe demnach den Betroffenen Zeit, um ihren Antrag auf Bleiberecht zu stellen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie am Stichtag, dem 17. November 2006, seit acht Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Für Familien verkürzt sich dieser Zeitraum auf sechs Jahre. Wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlussgrund, wie zum Beispiel eine begangene Straftat, vorliegt, erhalten die Migranten das Bleiberecht.
Das Innenministerium schätze die Zahl der Migranten in Brandenburg, die rein zeitlich für das Bleiberecht in Frage kommen, auf 2000, sagte Mohamed Hamdali vom Büro der Integrationsbeauftragten. Bis Februar hätten allerdings erst 35 Prozent von ihnen den Antrag gestellt. Für die Stadt Potsdam gebe es keine Zahl über die potentiell Bleibeberechtigten, erklärte Hala Kindelberger, die Vorsitzende des Potsdamer Ausländerbeirates, den PNN. In der Landeshauptstadt gebe es bisher erst 20 gestellte Anträge.
Probleme bei der Auslegung der rechtlichen Regelung tauchen dagegen landesweit auf. Das wurde in der Diskussion deutlich. So gibt es in den Ausländerbehörden offenbar verschiedene Auffassungen darüber, wie hoch die monatlichen Einkünfte zur geforderten „sozialen Absicherung“ sein müssen. Ein Verwaltungsgerichtsurteil, das die Frage eindeutig klären soll, werde in dieser Woche in Berlin gefällt, so Rechtsanwalt Stahmann. JaHa
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