Aus dem GERICHTSSAAL: Außer Crack und Heroin alles probiert
Vier Monate Haft wegen Handels mit Drogen
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Aus dem GERICHTSSAALVier Monate Haft wegen Handels mit Drogen Niklas N.* (23) konsumiert seit seinem 12. Lebensjahr Drogen. Außer Heroin und Crack hat er schon alles probiert. Niklas, der einmal Koch werden wollte, wurde immer antriebsloser, kam morgens kaum noch aus dem Bett. Die Fehlzeiten während der Berufsausbildung häuften sich. Irgendwann erfolgte die Kündigung. Hätte die Lehre nur aus praktischer Arbeit bestanden, wäre alles im grünen Bereich gewesen, glaubt der Süchtige. Es war die Theorie, die ihm Probleme bereitete. Schon in der Schule konnte Niklas mit dem Lehrstoff nicht Schritt halten, blieb zweimal sitzen. Irgendwann ging er dann gar nicht mehr hin. Mit Rauschgift war alles leichter zu ertragen, fühlte er sich stark und frei. Der Staatsanwalt glaubt allerdings, dass der wegen Exhibitionismus, sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, fahrlässiger Brandstiftung und unzähliger Diebstähle Vorbestrafte auch mit dem „Stoff“ dealte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 17. Juni dieses Jahres fand die Polizei 53,61 Gramm Marihuana, 14 Ecstasy-Tabletten und 195 Euro in „szenetypischer Stückelung“. Jetzt saß Niklas N. wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf der Anklagebank – und bestritt den Tatvorwurf entschieden. Alles sei für den Eigenbedarf bestimmt, das gefundene Geld für Miete und die bevorstehende Geburtstagsfeier gewesen, beteuerte der Mann. „Haben Sie schon einmal an eine Entziehungsbehandlung gedacht?“, fragte die Vorsitzende. Niklas erwiderte, eine solche sei ihm sogar gerichtlich verordnet worden. „Aber ich bin mit dem Therapeuten nicht klargekommen. Der hat er so komische Fragen gestellt“, moserte der Angeklagte, schob dann allerdings überraschend nach: „Es wäre gar nicht so schlecht, endlich von dem Zeug loszukommen. Wenn ich clean wäre, würde es mir vielleicht gelingen, meinen Schuldenberg abzubauen.“ Derart vage Beteuerungen vermochten Staatsanwalt und Richterin nicht zu beeindrucken. Sie waren davon überzeugt, Niklas N. – übrigens unter zweifacher Bewährung stehend – habe mit Drogen gehandelt. Eine Haftstrafe von vier Monaten sei nötig, aber auch eine Chance für den Süchtigen, einmal zu probieren, ohne Haschisch und Co. auszukommen. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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