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Landeshauptstadt: Bad-Befragung: Drei Fragen, zwei Standorte Stadt lässt Zulässigkeit der Bad-Wahl prüfen

Die alte Brauhausberg-Halle bleibt auf dem Stimmzettel: In der Bad-Frage hat sich am Mittwochabend die Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW, Bündnisgrünen und FDP im Hauptausschuss mit ihrem Vorschlag für die im April geplante Bürgerbefragung durchgesetzt. Stimmt das Stadtparlament dieser Variante am nächsten Mittwoch zu, haben die rund 131 000 Potsdamer ab 16 Jahren drei Möglichkeiten, ihr Kreuzchen zu machen: Sie können für einen Schwimmbad-Neubau am Brauhausberg oder im Bornstedter Feld oder für die Sanierung der DDR-Schwimmhalle am Brauhausberg samt Ergänzungsneubau stimmen.

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Die alte Brauhausberg-Halle bleibt auf dem Stimmzettel: In der Bad-Frage hat sich am Mittwochabend die Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW, Bündnisgrünen und FDP im Hauptausschuss mit ihrem Vorschlag für die im April geplante Bürgerbefragung durchgesetzt. Stimmt das Stadtparlament dieser Variante am nächsten Mittwoch zu, haben die rund 131 000 Potsdamer ab 16 Jahren drei Möglichkeiten, ihr Kreuzchen zu machen: Sie können für einen Schwimmbad-Neubau am Brauhausberg oder im Bornstedter Feld oder für die Sanierung der DDR-Schwimmhalle am Brauhausberg samt Ergänzungsneubau stimmen.

Die Fraktion Die Linke hatte dafür plädiert, lediglich die beiden Neubau-Varianten abstimmen zu lassen. Dafür gab es im Hauptausschuss keine Mehrheit, weil die Rathauskooperation geschlossen abstimmte – selbst der Bündnisgrüne Peter Schüler stimmte für die Drei-Fragen-Variante, obwohl die Grünen sich bei einer Mitgliederversammlung auch für ein zweistufiges Verfahren ausgesprochen hatten; also erst nach dem Ort und dann nach der Art des Bades fragen wollten.

Dass die Rathauskooperation das alte Brauhausberg-Bad auf dem Stimmzettel behalten will, ist für Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg „wenig überzeugend“. Sein Vorwurf: Die Kooperation wolle, dass die zwei Brauhausberg-Varianten sich gegenseitig Stimmen wegnehmen, damit ihr Favorit – der Bad-Neubau im Bornstedter Feld – als Sieger hervorgeht. Der gleiche Grund ließe sich auch bei Scharfenberg vermuten: Bei der Wahl zwischen den zwei Neubau-Varianten stehen die Chancen für den Brauhausberg sicher nicht schlecht. Scharfenberg betonte allerdings, er wolle ein „nicht ausdeutbares, eindeutiges“ Ergebnis. Daher sei das zweistufige Verfahren mit der Teilung der Fragen nach Ort und Art des Bades nötig.

Ob die Befragung überhaupt stattfindet wie geplant, ist unterdessen offen. Die Fraktion Die Andere hatte darauf hingewiesen, dass die Stadt in ihrer Hauptsatzung die Form der Bürgerbefragung eindeutig geregelt hat. Dort ist festgelegt, dass die Fragen so zu stellen sind, „dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden können“. Dieser Einwand hat die Rathausspitze offensichtlich getroffen: Derzeit lässt die Stadt von der Kommunalaufsicht beim Innenministerium prüfen, ob die geplante Bad-Befragung zulässig ist, sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD).

Offensichtlich war das Problem vorher im Rathaus bekannt: Bei der Bad-Befragung beziehe sich die Verwaltung nicht auf den entsprechenden Bürgerbefragungs-Paragrafen, so die Auskunft, sondern auf einen weiteren Passus, wonach „weitere Formen der nicht förmlichen Einwohnerbeteiligung“ festgelegt werden könnten. Doch dann wäre die nach der Bürgerbefragung zum Landtagsneubau geschaffene explizite Regelung, die im Übrigen auch die Kommunalverfassung verlangt, ziemlich überflüssig. SCH

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