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Landeshauptstadt: Baufilz? Vorwürfen folgt Dementi Kritik am „Hochhaus“

nahe Unesco-Welterbe

Stand:

Berliner Vorstadt - Eine „unzulässige Begünstigung des Bauherren“ vermutet das Potsdamer BürgerBündnis bei einem Neubau im Bereich des Unesco-Welterbes an der Schwanenallee. Einer der drei Bauherren des mehrgeschossigen Neubaus in der Villenkolonie ist der Potsdamer Architekt Moritz Kock.

Die neuen Vorwürfe hatte die Fraktions-Vorsitzende von Bürgerbündnis/FDP Ute Bankwitz am Donnerstag geäußert. Sie erklärte, der Bauvorbescheid hätte kontroverse Stellungnahmen erzeugt, wurde aber positiv beschieden. Der daraufhin gestellte Bauantrag der Bauherren sei mit dem Vermerk „ungeprüft“ positiv beschieden worden. Nach nochmals langjähriger Diskussion bis zum Jahr 2004 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes geändert – zahlreiche Baufelder sind aus dem Plan gestrichen worden. Der neue Bauantrag wurde 2005 eingereicht und am 7. November genehmigt. Dies sei laut Bankwitz geschehen, „obwohl er nicht mit den Zielen des B-Plans übereinstimmte. Mit Hinweis auf den positiv beschiedenen Vorbescheidsantrag von 1999 wurde er nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigt“. Die Fraktion vertrete daher die Auffassung, „dass in diesem Fall eine unzulässige Begünstigung der Bauherren vorliegt“, so Ute Bankwitz. Schon im Vorjahr hatte der Verein Berliner Vorstadt sich gegen den Neubau stark gemacht. In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) behauptet der Vereinsvorstand damals, die Stadt habe mit der Genehmigung des Neubaus offenbar Welterbe-Verpflichtungen verletzt. Außerdem forderte der Verein eine Prüfung des Vorgangs durch den Baurechtler Prof. Ulrich Battis, der im Vorjahr im Auftrag der Stadt die Denkmal- und Baubehörde untersucht hatte, und einen Rückbau der Garagenanlagen sowie der „betonierten Anlage im Außenbereich“ des Neubaus an der Schwanenallee Ecke Menzel- und Böcklinstraße. Tatsächlich stellte die Stadt damals eine Abweichung von der Baugenehmigung fest – allerdings nur bei den Garagen. Die wurden dann per Nachtragsantrag legitimiert.

Die Potsdamer Bauverwaltung wies die Vorwürfe gestern zurück. Für das Vorhaben Menzelstraße 9 seien alle Unterlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung eingereicht, geprüft und genehmigt worden, erklärte Elke von Kuick-Frenz. Lediglich zusätzliche Unterlagen, die für das Baugenehmigungsverfahren nicht notwendig seien, wären wie allgemein üblich nicht im Detail geprüft und erhielten daher den Vermerk „Nicht geprüft“. Die Baubeigeordnete erklärte, das Bauvorhaben entspräche in Gänze den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes. pst

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