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Landeshauptstadt: Baupolizei will Schimmel-Wohnung sperren
In der Souterrain-Wohnung einer Arzthelferin schimmelt es. Ihr Vermieter gibt ihr eine Mitschuld
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Innenstadt - Die Stadtverwaltung will gegen eine schimmelige Kellerwohnung in der Hegelallee 38 vorgehen. Das bestätigte Stadtsprecher Markus Klier den PNN. Die Bauaufsicht werde vor Ort die Situation prüfen. „Derzeit sieht alles nach einem Verfahren wegen ungenehmigter Nutzung von leeren Räumen als Wohnraum aus“, sagte Klier.
Anlass für die Maßnahme ist ein Brandbrief des Potsdamer Anwalts Jens Robbert an die Stadtverwaltung zur besagten Wohnung. In dem Schreiben fordert der Jurist die Bauaufsicht dazu auf, im Sinne seiner Mandantin, die die Wohnung bewohnt, einzuschreiten – gegen „teils menschenunwürdige Wohnverhältnisse“. Die Zustände dokumentiert der Anwalt mit Fotos von Schimmelflecken an Wänden und Fenstern der Souterrain-Wohnung, die über eine Treppe zu erreichen ist.
Aus Sicht von Robbert stellt der Schimmel eine schwerwiegende Gefahr für Leib und Leben seiner Mandantin dar. „ Gegenstände in der Wohnung werden durch Feuchtigkeit zerstört“, so der Anwalt weiter. Als Erklärung für die Schimmelbildung gibt er an, dass die Wohnung durchschnittlich etwa zwei Meter unterhalb des Erdbodens liege und so kaum Licht und Luft in die Räume gelangen könnte. Robberts Mandantin, eine Potsdamer Arzthelferin, war am Dienstag nicht zu erreichen.
Vermieter der Wohnung ist ein Privatier aus Berlin, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Den PNN bestätigte er, dass die Wohnung in der Hegelallee bereits vor zwei Jahren von Schimmel befreit werden musste. Bei einer Begehung in dieser Woche habe er der Mieterin, die erst Ende vergangenen Jahres eingezogen sei, eine erneute Sanierung angeboten. Allerdings sei diese Offerte genauso abgelehnt worden wie das Aufstellen eines Luftentfeuchters oder eines zusätzlichen Lüfters.
Zudem trage die Frau mindestens eine Mitschuld am Zustand der Wohnung, sagte der Vermieter – entgegen vorheriger Absprachen habe sie sich nicht an die Bedingung gehalten, auf zu viele Möbelstücke zu verzichten und diese mit möglichst ausreichend Abstand von den Wänden aufzustellen: „Die Wohnung war sehr vollgestellt.“ Auch sei offenbar Wäsche in der Wohnung getrocknet worden. Dadurch habe sich unter anderem Schimmel an den Fenstern, Wänden und Fliesen im Bade- und im Schlafzimmer gebildet. „Die Mieterin hat wohl die Notwendigkeit der regelmäßigen Durchlüftung unterschätzt“, so ihr Vermieter. Aus seiner Sicht gehe es dem Anwalt und seiner Mandantin nun darum, rückwirkend die gezahlte Provision und Mietzahlungen erstattet zu bekommen. „Das wird so aber nicht gehen“, so der Wohnungsbesitzer. Er gehe davon aus, das sich ein mögliches Vorgehen der Stadt „in Luft auflösen“ wird. Als die Wohnung ausgebaut wurde, habe er das mit einem Architekten abgestimmt und auch eine Baugenehmigung erhalten.
Laut Stadtsprecher Markus Klier bestehe zwar eine Baugenehmigung für Umbau- und Sanierungsarbeiten im vorderen und hinteren Teil des Hauses – allerdings sei das Kellergeschoss in dem Bereich, in dem die Arzthelferin wohnt, nur als Hobby- und Abstellraum ausgewiesen. „Wohnen ist dort in keinem Fall genehmigt worden“, so Klier. Dies verbiete auch die Brandenburgische Bauordnung, da Belichtung und Belüftung nicht ausreichend gegeben seien: „Die Räume liegen zu tief unter der Erde.“ Henri Kramer
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