
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Baustreit in Klein-Glienicke
Erst Baugruben-Skandal, jetzt legen Anwohner Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnhaus ein
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Klein-Glienicke - Verdacht auf eine Bausünde in der Welterbe-Pufferzone: Anwohner haben bei der Stadt Potsdam Widerspruch gegen die Baugenehmigung für ein Wohnbauprojekt in der Wannseestraße in Klein-Glienicke eingelegt. Der von den Klein-Glienickern beauftragte Berliner Rechtsanwalt Klaus Jankowski hält die Baugenehmigung für „rechtswidrig“, wie er in seinem Widerspruchs- Schreiben formuliert, das den PNN vorliegt. Die Genehmigung vom 4. November 2011 „hätte wegen entgegenstehender öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht erteilt werden dürfen“.
Die Baustelle in der Wannseestraße sorgt nicht zum ersten Mal für Schlagzeilen: Im Oktober 2011 hatte die Bauaufsicht wegen der ungesicherten Baugrube einen eiligen Baustopp verhängt, da ein mehrgeschossiges Nachbarhaus in die Grube zu rutschen drohte (PNN berichteten). Schon damals regte sich Unmut in der Nachbarschaft, weil die riesige Baugrube ausgehoben wurde, ohne dass die Baugenehmigung vorlag.
Wie Jankowski erklärte, habe es die städtische Baubehörde unterlassen, die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Anforderungen der Potsdamer Welterbe-Pufferzone zu prüfen. Jankowski beantragte bei der Stadt Potsdam den sofortigen Baustopp und drückte gegenüber den PNN am Freitag seine Sorge aus, dass auf der Baustelle „inzwischen Fakten geschaffen werden“. Der Rohbau ist bereits bis in die zweite Etage errichtet worden. „Das Ding ist fast fertig“, so eine Anwohnerin.
Klein-Glienicke liege in der engeren Pufferzone der Potsdamer und Berliner Welterbestätten. „In der Pufferzone muss jedes neue Bauvorhaben auf seine Wirkung zum denkmalgeschützten Unesco- Welterbe geprüft werden“, schreibt der Anwohner-Anwalt. So hätte das Votum der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden müssen, da die Höhe des geplanten Mehrgeschossers von über zwölf Metern zu einer Veränderung von Blickbeziehungen im Welterbe führen könne. Anwalt Jankowski zufolge findet sich eine Stellungnahme des Unteren Denkmalschutzamtes in den Baugenehmigungsakten nicht.
Dazu erklärte Stadtsprecherin Regina Thielemann am Freitag auf PNN-Anfrage, die Genehmigung des Vorhabens durch die Untere Denkmalschutzbehörde liege „mittlerweile“ vor. Weitere Angaben könne die Stadt „aufgrund des laufenden Verfahrens nicht machen“. Dagegen schreibt Jankowski in seinem Widerspruch, es bestehe „ die erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass das geplante Bauvorhaben in der Höhe und der Kubatur nicht genehmigungsfähig“ ist. „Die Hausmasse passt sich nicht in diese Gegend ein“, sagte der Anwalt den PNN. „Erstaunlich“ sei auch die Tatsache, dass die Bauaufsicht eine größere Grundfläche genehmigte, als sie laut Bebauungsplan zulässig wäre. „Wir vermögen die sachliche Rechtfertigung für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erkennen“, erklärte der Anwalt. Der Bauherr sei in Potsdam „ein bekannter Kunde“; es dränge sich der Gedanke auf, „dass hier eine Vorfahrtsregelung angewendet wird, die andere nicht so bekommen“.
Jankowski zufolge befürchten die Anwohner, dass in Klein-Glienicke noch weitere Bauprojekte größer als zulässig errichtet werden könnten und so der Dorfcharakter zerstört werde.
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