Potsdam: Kritik an Zwangsabgabe: Bedenken gegen die Bettensteuer
Potsdamer Verwaltungswissenschaftler sieht juristische Probleme und erhebliche Risiken bei der geplanten Zwangsabgabe für die Parkpflege in Sanssouci – die Stadt teilt diese Auffassung nicht.
Stand:
Zweifel an der geplanten Bettensteuer: Der Verwaltungswissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam hat für die PNN exklusiv den Entwurf für die Satzung der neuen Zwangsabgabe studiert – und findet gleich mehrere Punkte, die vor Gericht dazu führen könnten, dass die Steuer wieder kippt. Schon am Mittwoch sollen die Stadtverordneten entscheiden, ob die Übernachtungssteuer kommt – Klagen von Hoteliers sind bereits angekündigt.
Wie Verwaltungsrechtler Schmidt den PNN sagte, könnten sich bei der Potsdamer Bettensteuer unter anderem die Erklärungs- und Nachweispflichten der Gäste sowie der Hotels vor Gericht als unverhältnismäßig erweisen. Ebenso erhebe die Potsdamer Steuer in gleicher Weise wie die Umsatzsteuer einen bestimmten Prozentsatz des Übernachtungspreises. „Das hat das Bundesverwaltungsgericht bislang kritisch gesehen.“
Der Sprecher der Stadtverwaltung, Jan Brunzlow, teilte zur Expertise von Schmidt mit, diese Bedenken seien bekannt, geteilt würden diese aber nicht. Die Stadt habe die aktuelle Rechtssprechung beobachtet und ihre Schlüsse gezogen, so der Sprecher. Allerdings betritt die Stadt auch juristisches Neuland: Da die Bettensteuer erstmals in Brandenburg eingeführt werde, seien in dieser Frage noch keine Erfahrungswerte mit der grundsätzlichen Position der hiesigen Verwaltungsgerichte vorhanden.
Verwaltungsrechtler Schmidt erklärte auch, Richter könnten die Potsdamer Bettensteuersatzung auch wegen der Bestimmung der Hoteliers als Steuerschuldner für rechtswidrig halten. Es geht dabei um die Tatsache, dass die Hoteliers die Steuer ans Amt entrichten müssen und nicht die Gäste – verweigern sich die Unternehmer, handeln sie ordnungswidrig und müssen mit bis zu 5000 Euro Geldstrafe rechnen.
Ähnlich war bis vor Kurzem die Stadt Dortmund vorgegangen – deswegen hatte das Oberverwaltungsgericht Münster vor wenigen Tagen die in der Ruhrpott-Metropole geltende Bettensteuer für unzulässig erklärt. Schmidt sagte, dieses Urteil habe Bedeutung für die Potsdamer Steuerpläne.
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