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Aus dem GERICHTSSAAL: Beischlaf im Kinderbett

Angeklagter gestand sexuellen Missbrauch an Stieftochter: Bewährungsstrafe

Stand:

Angeklagt worden sei nur die Spitze des Eisbergs, stellte der Vertreter der Nebenklägerin Sarina S.* – inzwischen 28 Jahre alt – klar. Wie oft sich ihr Stiefvater Stefan S.* von April bis Oktober 1998 in das Zimmer schlich, in dem die damals 13-Jährige und ihre Schwester schliefen, und sich an ihr verging, lässt sich heute nicht mehr aufklären. Die Staatsanwaltschaft legte zugunsten des Potsdamers sieben Taten zugrunde, eine pro Monat. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verurteilte den Mann in dieser Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zu vierjähriger Bewährung ausgesetzt wurde. Als symbolische Wiedergutmachung muss er seiner Stieftochter 7200 Euro zahlen.

Erst 14 Jahre nach den Übergriffen fand Sarina S. die Kraft, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Vergangenheit aufzuarbeiten. Eine Aussage vor Gericht blieb ihr glücklicherweise erspart. Stefan S. (50) war geständig, auch wenn er anfangs nur gelegentliches Streicheln einräumte. Nach Unterredung mit seinem Verteidiger gab er dann zu, im betreffenden Zeitraum regelmäßig Geschlechtsverkehr mit dem Kind gehabt zu haben. Sarina habe geweint und sich gewehrt, aber er habe sie nicht brutal behandelt, versicherte der Alkoholiker. „Ich wollte ein bisschen mehr Liebe von meiner Frau. Aber die hat sich verweigert. Da habe ich getrunken, und dann ist es dazu gekommen. Tut mir leid. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen“, erklärte der Schlosser. Seine Frau habe ihn verlassen, die beiden Stieftöchter und der Sohn hätten sich von ihm abgewandt. Das mit eigenen Händen erbaute Haus bewohne er allein. Schulden würden drücken. Nur mit dem jüngsten Kind habe er betreuten Umgang.

„Es reicht. Sie sind Täter, nicht Opfer“, unterbrach der Staatsanwalt den Redefluss des Angeklagten. Stefan S. habe die Taten zwar eingeräumt, allerdings habe er sich nicht damit auseinandergesetzt, welchen seelischen Schaden er der damals 13-Jährigen zugefügt habe.

Der Verteidiger betonte, von seinem Mandanten gehe keine hohe Gefährlichkeit aus. Stefan S. sei nicht pädophil. Er sprach von „rücksichtslosen Ersatzhandlungen“, von denen sich der Angeklagte längst distanziert habe. „Sie haben aus egoistischen, eigennützigen Motiven den Beischlaf mit dem Kind vollzogen“, sagte die Schöffengerichtsvorsitzende. „Über Spätfolgen haben wir heute nichts gehört, weil Ihr Geständnis der jungen Frau und ihrer Familie eine unangenehme und belastende Aussage erspart hat.“ Da der Potsdamer bislang nicht vorbestraft sei, die Übergriffe zudem lange zurück lägen, könne er die Chance der Bewährung erhalten. (*Namen geändert.) Hoga

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