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Von Sabine Schicketanz: Belastetes Eigentum?

OVG entscheidet heute, ob der Bebauungsplan für Uferweg und Uferpark am Griebnitzsee rechtens ist

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Babelsberg - Der juristische Kampf um den Uferweg am Griebnitzsee geht heute in eine neue Runde: Am Abend will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entscheiden, ob der von der Stadt Potsdam aufgelegte und von den Stadtverordneten beschlossene Bebauungsplan für einen Uferpark samt öffentlichem Uferweg rechtens ist.

Gegen den Bebauungsplan haben zehn Seeanrainer Normenkontrollanträge gestellt. Ihr Hauptargument ist – so sieht es auch das OVG – , dass die „Beplanung“ ihrer Grundstücke mit einem öffentlichen Weg und einem Park eine „unverhältnismäßige Belastung des verfassungsrechtlich geschützten Grundeigentums“ darstelle. Dies sei bei der Erarbeitung des Bebauungsplans nicht berücksichtigt und damit auch nicht abgewogen worden. Zur Abwägung aller Interessen ist die Verwaltung bei Auflage eines Bebauungsplans verpflichtet. Zudem machen die Anrainer mehrere weitere Verfahrensfehler geltend, teilte das OVG mit.

Bevor im Plenarsaal im Gerichtsgebäude in Berlin heute mündlich verhandelt wird, hat der 2. Senat des OVG zunächst einen Vor-Ort-Termin angesetzt. Ab 9 Uhr wird sich das Gericht den seit mehr als einem Monat teilweise gesperrten Uferweg erneut anschauen. Dies war bereits Anfang April geschehen. Nach der damaligen Ortsbesichtigung hatte das OVG gegen ein öffentliches Betretungsrecht für den Weg entschieden – daraufhin sperrten zunächst acht Anrainer den Weg auf ihren Grundstücken ab. Nunmehr soll es zwölf „Sperrer“ geben, der Weg ist kaum mehr nutzbar, denn er wurde auf den betroffenen Flächen zu Gärten umgestaltet.

Nach dieser Eskalation des seit Jahren schwelenden Streits um den ehemaligen Kolonnenweg der DDR-Grenzer haben die Potsdamer Stadtverordneten die Altpolitiker Lothar de Maizière und Hans Otto Bräutigam als Ufer-Diplomaten eingesetzt. Sie sollen zwischen Anrainern und Stadt vermitteln und eine justiziable Lösung finden, die einen öffentlichen Weg ermöglicht. Ob allerdings die Anrainer überhaupt in Verhandlungen treten, soll erst nach der heutigen OVG-Verhandlung entschieden werden. Bis zum 5. Juni sollen die Anrainer den Stadtverordneten mitteilen, ob sie verhandeln werden.

Die Stadtspitze hat angesichts der Entscheidung über den Bebauungsplan für heute eine außerordentliche Sitzung der Stadtverordneten einberufen. Sie beginnt um 20.30 Uhr. Dabei sollen die Stadtverordneten dann im Falle einer juristischen Niederlage der Stadt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, eine Veränderungssperre und ein Vorkaufsrecht der Ufergrundstücke für die Stadt beschließen. Damit will Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) offenbar aus Sicht der Stadt drohende Rechtslücken schließen. Denn erklärt das OVG den Bebauungsplan heute für ungültig, sind damit auch alle Pläne der Stadt für Uferweg und Uferpark vom Tisch. Ohne Veränderungssperre könnten die Anrainer ihre Grundstücke weiter bebauen. Ein Vorkaufsrecht der Stadt für den Uferstreifen – rund 20 000 Quadratmeter gehören dem Bund – gibt es bisher nicht. Die Stadt hat laut Jakobs lediglich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) eine Rücksprache bei Verkäufen vereinbart.

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