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Landeshauptstadt: Beratende Fachkräfte fürs Weltkulturerbe

„Das Kreuz mit der Brücke“ und „Etikett und Schwindel“, 16. August 2006Im Artikel und im Kommentar zum Umgang mit dem Dresdner Weltkulturerbe wird ein Thema angesprochen, welches immer widersinniger in seiner Handhabung wird: Der wachsende Konflikt zwischen Städten, als Hüter von UNESCO-Welterbedenkmalen, und der UNESCO mit ihren dafür zuständigen Gremien.

Stand:

„Das Kreuz mit der Brücke“ und „Etikett und Schwindel“, 16. August 2006

Im Artikel und im Kommentar zum Umgang mit dem Dresdner Weltkulturerbe wird ein Thema angesprochen, welches immer widersinniger in seiner Handhabung wird: Der wachsende Konflikt zwischen Städten, als Hüter von UNESCO-Welterbedenkmalen, und der UNESCO mit ihren dafür zuständigen Gremien. Die Städte Potsdam, Köln, Berlin, Dresden stehen am Anfang eines sich stetig ausweitenden Komplexes von Bewahrung unersetzlicher Kulturgüter einerseits und der städtebaulichen Weiterentwicklung der Ballungszentren andererseits. Die Arroganz der meisten Baugewaltigen verhindert Rechtsetzungen zur Kenntnis zu nehmen und dann entsprechend zu respektieren! Die Denkmalschutzgesetze der Länder werden bei jeder Novellierung weiter verschlechtert, die staatliche und kommunale Denkmalpflege immer weiter zurückgedrängt in ihrer Wirksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit, wie die schlechten Gesetze in Berlin und Brandenburg belegen. Nun tritt zu diesen Ländergesetzen aber etwas hinzu, mit dem erstaunlicherweise überhaupt kaum jemand etwas anzufangen weiß: Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbe der Welt“ von 1972. Diese UNESCO-Konvention ist durch diese Republik zu geltendem Recht gemacht worden und gilt unmittelbar. Wir müssen uns nicht nach Rechtsqualitäten befragen, wir haben uns schon längst entschieden! Woher kommt die zunehmende Unsicherheit im Umgang mit dem Welterbe, die uns große Peinlichkeiten vor der internationalen Öffentlichkeit beschert? Unsere Rechtssystematik gibt keine Anknüpfungspunkte für ein solches Handeln her. Es wurde nie eine Rechtsharmonisierung angestrebt, obwohl das seit langem von Experten angemahnt wird. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, welches 2004 im novellierten Denkmalschutzgesetz, wenigstens in Bezug auf historische Kulturlandschaften, eine Verbindung zur Konvention von 1972 herstellte. Das Gebot der Bundestreue hielt also nur ein Bundesland ein. Dass die UNESCO-Kommission durch unprofessionelles Agieren die Lösung nicht befördert, ist eine weitere Peinlichkeit. Die „Operational Guidelines“, das Regelwerk für den Umgang mit Welterbestätten, liegt erst jetzt auf deutsch vor. Eine geübte Handhabung dieser sehr schwer zu erschließenden Regeln, kann nicht erwartet werden. Um den Umgang mit dem Welterbe künftig professioneller zu gestalten, müssen entsprechende Personalstellen geschaffen werden. Inzwischen wurden entsprechende Fachkräfte ausgebildet. Eine so wichtige Aufgabe kann nicht länger nur nebenbei erledigt werden. Die Bürgermeister müssen Experten an ihrer Seite wissen, die im Umgang mit internationalen Fragestellungen geübt sind und vorschlagen können, wie politisches und verwaltungsgerechtes Handeln gestaltet werden müsste. Das setzt voraus, dass die politischen Akteure nicht länger beratungsresistent sind. Den Blick ausschließlich auf Einzelaspekte zu richten und von dieser begrenzten Problematik her Maßnahmen von teilweise irreversiblen Dimensionen festzulegen, ist nicht nur nicht mehr zeitgemäß, sondern grundsätzlich unzulässig!

Dipl.-Ing. Andreas Kalesse, seit 1991 als Stadtkonservator in Potsdam

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