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POSITION: Berliner Beutekunst gehört zurück nach Brandenburg!

Warum die Attika-Figuren wieder auf das Potsdamer Stadtschloss müssen Von Erardo C. Rautenberg

Stand:

Nein, liebe Berliner, nicht alles, aber bestimmtes Kulturgut, das es nach 1945 vom Gebiet des heutigen Bundeslandes Brandenburg nach Berlin verschlagen hat, sollte wieder an seinen ursprünglichen Standort zurückgeführt werden.

Ich denke zunächst an die Bibliothek des Schöppenstuhls, des 1232 erstmals urkundlich erwähnten und bis 1817 bestehenden obersten Gerichtshofs der Mark. Er befand sich in der Stadt Brandenburg, wo bis in die 50er-Jahre des vorigen Jahrhunderts auch die zirka 2300 Bände der Bibliothek verwahrt wurden. Da dann jedoch adäquate Unterbringungsverhältnisse dort nicht mehr gewährleistet werden konnten, wurde die Bibliothek von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität übernommen, von wo sie im Sommer 1963 zur Deutschen Staatsbibliothek in Berlin gelangte, die seit 1992 zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehört. Inzwischen besteht in Brandenburg an der Havel aber wieder die Möglichkeit, die Bibliothek aufzunehmen, nämlich im dortigen Domstift. Domdechant Wolfgang Huber würde sie auch gern nehmen, wie er am 3. Dezember 2013 anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel erklärte. Landtagspräsident Gunter Fritsch hätte sich dies schon 2007 zum 850-jährigen Bestehen der Mark Brandenburg gewünscht. Doch Sondierungen in Berlin verliefen ergebnislos. Das kann ich sogar nachvollziehen, denn die geschlossen erhalten gebliebene Bibliothek ist von hohem bibliografischen und rechtsgeschichtlichen Wert. Doch sie gehört nicht nach Berlin, sondern ist ein hohes Kulturgut des Landes Brandenburg und der Stadt gleichen Namens als „Wiege der Mark“, wo sich sozusagen nun auch wieder das höchste Gericht der Mark befindet.

Nun zum zweiten, aktuelleren Fall: 200 Jahre befanden sich auf dem Potsdamer Stadtschloss 76 Figuren von Helden und Göttern der Antike, die sogenannten Attika-Figuren. Einige überstanden den Bombenangriff am 14. April 1945 und den Abriss der Reste des Stadtschlosses 1959/1960. Die erhalten gebliebenen Figuren kamen im Jahr 1966 als Leihgabe nach Berlin, von denen acht das wiederaufgebaute Hauptgebäude der Humboldt-Universität Unter den Linden schmücken. Doch wider Erwarten ist das Potsdamer Stadtschloss in seiner historischen Fassade wiederauferstanden und nicht nur für die Fassade, sondern auch im Innenbereich sind erhalten gebliebene Teile des alten Stadtschlosses verwendet worden. Natürlich hat der Architekt Peter Kulka eine Wiederaufstellung der Attika-Figuren eingeplant, denn dies würde eine weitere Annäherung der Fassade an das historische Vorbild bedeuten.

Doch auch in diesem Fall kommt Widerstand aus Berlin. Die Argumentation der Berliner Denkmalbehörde halte ich geradezu für abwegig: Da das Gebäude, auf dem die Figuren stehen, 1975 unter Denkmalschutz gestellt wurde, stünden die Figuren dort in einem Zusammenhang zu einem Denkmal, was auf dem neuen Landtagsgebäude nicht der Fall sei, weil dieses eben kein Denkmal sei. Dass die Figuren ursprünglich gar nicht auf dem Berliner Denkmal standen und stilistisch auch nicht dazugehören, wird ausgeblendet. Und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sinniert auch noch darüber, ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, den 1966 geschlossenen Leihvertrag zu kündigen. Als wenn der Wiederaufbau des Stadtschlosses mit seiner historischen Fassade nicht Grund genug wäre. Doch sollte man Verständnis dafür aufbringen, dass Behördenleiter und Stiftungen ihre eigenen Interessen verfolgen und die anderer vernachlässigen. Entscheidend ist, dass sie letztlich nicht zu entscheiden haben, sondern die Volksvertreter und die von ihnen gewählten Regierungen in Berlin und Brandenburg. Diese sollten dafür sorgen, dass durch die Wirren der Zeit zwischen Weltkrieg und Wiedervereinigung Kulturgüter wieder dort hinkommen, wo sie herkamen, und niemand vom Unglück anderer profitiert.

Der Autor ist Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

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