Landeshauptstadt: Bertiniweg-Verkauf erneut vor Gericht Verhandlung um Vorkaufsrechte der Anwohner
Nauener Vorstadt - Das juristische Ringen von Eigenheimbesitzern am Bertiniweg um das Vorkaufsrecht für ihre von der Stadt gepachteten Grundstücke geht in die nächste Runde: Am Mittwoch kommender Woche wird am Potsdamer Amtsgericht erneut über die Existenz von Vorkaufsrechten der Bertiniweg-Anwohner gestritten. In einem ersten Eilverfahren hatte das Gericht die Existenz eines Vorkaufsrechts bestätigt.
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Nauener Vorstadt - Das juristische Ringen von Eigenheimbesitzern am Bertiniweg um das Vorkaufsrecht für ihre von der Stadt gepachteten Grundstücke geht in die nächste Runde: Am Mittwoch kommender Woche wird am Potsdamer Amtsgericht erneut über die Existenz von Vorkaufsrechten der Bertiniweg-Anwohner gestritten. In einem ersten Eilverfahren hatte das Gericht die Existenz eines Vorkaufsrechts bestätigt. Daraufhin ging die Stadt Potsdam in Berufung. Hintergrund: Die Stadt hatte im Frühjahr 2011 die knapp 12 000 Quadratmeter große Grundstücksfläche am Bertiniweg für 875 000 Euro an die Potsdamer BTW GmbH verkauft. Der von der Stadt erzielte Quadratmeterpreis von 75,40 Euro rief Skepsis hervor, beträgt doch der Bodenrichtwert in der Nauener Vorstadt 290 Euro pro Quadratmeter. Nach PNN-Informationen wurde von den Käufern bereits mindestens ein Grundstück weiterveräußert – für 450 Euro pro Quadratmeter. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich Vorermittlungen aufgenommen. Sie prüft, ob ein Anfangsverdacht auf Untreue besteht (PNN berichteten). Die Käufer der BTW GmbH haben die staatsanwaltlichen Ermittlungen indes „außerordentlich“ begrüßt, „denn so wird der Verkauf dem politisch motivierten Streit entzogen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Stadtverordnete der SPD-Stadtfraktion begannen am gestrigen Abend, die Akten des umstrittenen Grundstücksverkaufs zu sichten. Auch Stadtverordnete von CDU, Bürgerbündnis und Linke stellen Fragen, Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner (SPD) versprach dem Stadtparlament Aufklärung. In der vergangenen Woche hatte auch die RBB-Sendung „Brandenburg Aktuell“ über den Bertiniweg-Verkauf berichtet. Stein des Anstoßes ist in dem Bericht, dass die Stadt den mit 1,2 Millionen Euro ohnehin niedrig angesetzten Verkehrswert der Fläche zusätzlich um eine halbe Million Euro gesenkt hatte. Diese 489 000 Euro sollten die Käufer an die Bungalow- und Eigenheimbesitzer als Entschädigung dafür auszahlen, dass diese die Grundstücke verlassen. Auch im Stadtverordnetenbeschluss war diese Summe fixiert, nicht aber im Kaufvertrag. „Brandenburg Aktuell“ thematisierte den Fall eines Bungalowbesitzers, der nur die Hälfte der vorab durch ein Gutachten der Stadt ermittelten Entschädigungssumme erhielt. Nach PNN-Informationen wurde sogar ein Grundstück geräumt, ohne dass eine Abfindung gezahlt wurde, obwohl die veranschlagte Entschädigungssumme für diesen Bungalowbesitzer ebenfalls vom Kaufpreis abgezogen wurde. Da der Verkauf der Bertiniweg- Areale an die BTW GmbH bereits rechtskräftig ist, hat die Berufungsverhandlung am 23. November vor dem Amtsgericht für die Stadt einen monetären Aspekt: Sollte das Vorkaufsrecht missachtet worden sein, wollen die Anwohner Potsdam auf Schadensersatz verklagen. G. Berg
G. Berg
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