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Landeshauptstadt: Berufungen eingelegt

Angriff auf Hochzeit: Prozess geht in zweite Runde

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Marquardt – Das Gerichtsverfahren um den Angriff auf eine Hochzeitsgesellschaft in Marquardt wird am Landgericht neu aufgerollt. Die Anwälte der vier in der vergangenen Woche schuldig gesprochenen Angeklagten haben allesamt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dies bestätigten gestern ein Sprecher des Potsdamer Amtsgerichts sowie die Kanzleien der Juristen den PNN auf Anfrage.

„Die Ergebnisse der Beweisaufnahme haben aus meiner Sicht nicht dafür gereicht, dass mein Mandant mit Sicherheit identifiziert werden konnte“, begründete Veikko Bartel die von ihm eingelegte Berufung. Sein 27-jähriger Mandant Holger W. war von Richterin Constanze Rammoser-Bode zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Bartel hatte Freispruch gefordert. Diesem Beispiel waren bis auf einen der Verteidiger auch alle anderen Anwälte gefolgt.

Der Prozess hatte am vergangenen Freitag mit einer kleinen Überraschung geendet, weil die Richterin mit ihrem Urteil zum Teil sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft übertraf. Rammoser-Bode sah es als erwiesen an, dass vier der sechs Angeklagten am Angriff auf eine am Schloss Marquardt feiernde Hochzeitsgesellschaft in der Nacht zum 2. Juli 2006 beteiligt waren. Parallel zu der Feier hatte ein Dorffest stattgefunden, die Angreifer sollen erheblich alkoholisiert gewesen sein. Bei der Attacke waren mehrere Hochzeitsgäste verletzt worden. Schließlich mussten sich die Angegriffenen ins Schloß flüchten, während vor dem Gemäuer randaliert wurde. Die Polizei kam erst nach dem Vorfall.

Während des neun Verhandlungstage dauernden Prozesses hatte es erhebliche Probleme bei der Beweisaufnahme gegeben. Eine Polizistin hatte im Gericht gesagt, dass mit den Ermittlungen erst Tage später begonnen worden sei, „nachdem die Sache in der Zeitung stand.“ Gleichzeitig wurde deutlich, dass sich die Ermittler auf einschlägig vorbestrafte Marquardter konzentrierten – allerdings auf Gegenüberstellungen verzichteten und stattdessen Farbfotos von Verdächtigen an Zeugen faxten. In seinem Plädoyer nannte der zuständige Staatsanwalt die Arbeit der Polizei „nicht hilfreich“, Verteidiger Bartel sprach von „untauglichen Ermittlungen.“ So musste sich das Gericht mehr als ein Jahr nach dem Überfall vor allem auf oft widersprüchliche Zeugenaussagen stützen. Henri Kramer

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