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Aus dem GERICHTSSAAL: Berührung des Gesäßes mit Folgen

Drei Jahre Bewährung für gut zwei Dutzend Mal Vorbestraften

Stand:

Der zur Verhandlung geladene psychiatrische Gutachter kommt zu dem Schluss: Trotz einer Persönlichkeitsstörung und leichter Intelligenzminderung hätte Mark M. (38, Name geändert) seine Hände am 31. Mai 2005 durchaus still halten können. Er klatschte aber einer Apotheken-Kundin in Babelsberg dermaßen derb aufs Gesäß, dass die Frau gegen den Tresen fiel. Vermindert schuldfähig, da alkoholisiert, könnte der unter Betreuung Stehende bei einem Karstadt-Besuch knapp zwei Wochen vorher gewesen sein. Hier entwendete er laut Anklage die DVD Edition „Herr der Ringe“ im Gesamtwert von 47,99 Euro. Dass er wegen eines vorhergehenden Diebstahls im Makro-Markt der Bahnhofspassagen Hausverbot hatte, wusste Mark M. auf jeden Fall, so der Experte. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich dort am 14. Januar 2006 seelenruhig eine CD anzuhören. Amtsrichterin Kerstin Devriel verurteilt den Potsdamer nach dieser Expertise wegen Beleidigung, Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung.

„Ich bin der Frau schon draußen hinterher gelaufen, weil ich sie so geil fand. Sie hatte solche engen, knackigen Lederhosen an. Da musste ich einfach mal kurz hinfassen“, bekennt Mark M. „Ich weiß natürlich, dass man das nicht macht. Ich habe mich ja auch gleich entschuldigt.“

Wieso er die DVDs mitgehen ließ, kann sich der Angeklagte beim besten Willen nicht erklären. „So einen Rekorder, wo ich diese Dinger reinstecken kann, habe ich gar nicht. Das war total bekloppt.“ Der als Zeuge geladene Detektiv erzählt , Mark M. habe sich die DVDs einfach unter den Arm geklemmt, sei dann mit der Rolltreppe seelenruhig ins Erdgeschoss des Kaufhauses gefahren. „Er hat den Diebstahl sofort zugegeben, als ich ihn daraufhin ansprach.“

„Ich habe gedacht, mich wird schon keiner sehen. Ich wollte mir wirklich bloß eine CD anhören“, begründet Mark M. seinen verbotenen Makro-Markt-Besuch. Doch er hatte die Rechnung ohne die wachsamen Augen einer dort tätigen Verkäuferin gemacht, die ihn bereits kannte und den Hausdetektiv alarmierte.

Über zwei Dutzend Mal muste sich der inzwischen abstinent lebende Alkoholiker schon vor Justitia verantworten, meist wegen kleinerer Diebstähle, Hausfriedensbruchs und Schwarzfahrens, aber auch wegen Körperverletzung und Betruges. Seit er in einer betreuten Einrichtung lebt, dort auch therapiert wird, hält er sich an die Gesetze, berichtet seine Bewährungshelferin. Hoga

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