zum Hauptinhalt

Homepage: Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt!

Zu: „Polizeigewalt – Amnesty prangert an. Strafverfahren nur in den wenigsten Fällen“, 9.

Stand:

Zu: „Polizeigewalt – Amnesty prangert an. Strafverfahren nur in den wenigsten Fällen“, 9.7. 2010

Amnesty International (AI) besitzt als weltweit operierende NGO (Non-Governmental Organization = Nichtregierungsorganisation) einen hohen Glaubwürdigkeitsstatus. Der gründet sich darauf, dass frei von politischem Kalkül Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Folgerichtig müsste man annehmen, dass ihre Berichte auf Anerkennung treffen, insbesondere in demokratischen Staaten. Weit gefehlt! Tendenziell neigen Regierungen – ob demokratisch oder nicht – dazu, den AI-Berichten nur dann Glauben zu schenken, wenn sie sich nicht auf das eigene Land beziehen. Im Falle des Vorwurfs nicht unabhängiger polizeilicher Ermittlungen bei Gewalttaten der Polizei in ihrer dienstlichen Ausübung in Deutschland verhält es sich ähnlich. Das Bundesinnenministerium weist dies zurück. Der Republikanische Anwaltverein (RAV) fordert mit Recht eine unabhängige Beschwerdestelle. In anderen Ländern Europas ist man hier bereits viel weiter: Die Implementierung von „Audit Commission“ in England, der „Menschenrechtsbeirat“ in Österreich´ oder der „Police Ombudsman“ in Irland zeigen, dass man auf strukturelle Polizeigewalt reagiert und den Empfehlungen von UN-Menschenrechtsausschuss und Europarat folgt. In Deutschland gilt es, ein unabhängiges Kontrollsystem gegen die starke bundesweite Lobby der Vertreter der Polizeigewerkschaften offensiv zu thematisieren und einzuführen.

Gregor Voehse, Potsdam

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })