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Potsdam: Betreiber will Gewölbehalle im Kutschstall besser nutzen
Für viele Veranstaltungen im Kutschstall fehlten die Genehmigungen, manche hätten gar nicht stattfinden dürfen. Bald soll es neue Regelungen geben, wünschen sich die Betreiber.
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Potsdam - Die Betreiber der Gewölbehalle im Kutschstall wollen sich bei der Stadt für eine großzügigere Genehmigung einsetzen. Entsprechende Schritte seien bereits eingeleitet worden, so der Geschäftsführer der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte, Kurt Winkler, auf PNN-Anfrage. Ziel sei es, die Einschränkungen in der Gewölbehalle für Veranstalter so gering wie möglich zu gestalten und gleichzeitig die Interessen der Anwohner zu wahren. „Ich bin zuversichtlich, dass wir hier einen Kompromiss finden“, so Winkler, der auch dem Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte vorsteht.
Party musste abgesagt werden, zum Erstaunen der Betreiber
Dass es für Veranstaltungen in der Gewölbehalle überhaupt Einschränkungen gibt, war erst kürzlich bekannt geworden. Der Potsdamer Veranstalter Flying Sounds hatte wie berichtet für den 25. März eine Tanzparty mit mehreren DJs in der Gewölbehalle geplant und wurde wenige Tage vorher durch die Stadt auf die fehlende Genehmigung der Gewölbehalle für derartige Veranstaltungen aufmerksam gemacht. Die Party musste abgesagt werden, zum Ärger des Veranstalters und zum Erstaunen des Betreibers. Denn bei der Brandenburgischen Geselllschaft für Kultur und Geschichte war man sich der rechtlichen Lage nicht bewusst und auch im Rathaus selbst kannte offenbar kaum jemand die bestehende Genehmigung samt Einschränkungen aus dem Jahr 2000.
Erst besonders akribisch arbeitende Mitarbeiter in der Potsdamer Behörde waren darauf gestoßen, als Flying Sounds wegen der erlaubten Lautstärke angefragt hatte. Nur so kam ans Licht, dass auch die Tanzveranstaltung im Rahmen der im Januar von der Stadt organisierten Reihe „Unterwegs im Licht“ nicht erlaubt gewesen wäre, wie nun auch Winkler bestätigte. Damals waren Potsdamer Bürger am Nachmittag zu einem Konzert und abends zu „Tanz und Livemusik“ mit einer Salsaband geladen.
Geschlossene Veranstaltungen wie Hochzeiten sind nicht betroffen
Winkler betonte aber auch, dass die meisten Veranstaltungen, die in der Vergangenheit im Kutschstall stattfanden, legal waren – und die in Zukunft geplanten größtenteils stattfinden können. Die Regel, dass nur geräuscharme Events erlaubt sind, beziehe sich nämlich nur auf öffentliche Veranstaltungen, so Winkler. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Uhrzeit gebe es nicht. Dies habe eine Prüfung der Genehmigung ergeben. Geschlossene Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten seien ebenfalls nicht betroffen. So könnten zum Beispiel der Polnische Weihnachtsmarkt oder die Ausstellung „Weihnachtswald im Kutschstall“ stattfinden – auch ohne neue Genehmigung.
Er hoffe aber, diese spätestens bis zur nächsten Auflage von „Unterwegs im Licht“ in den Händen zu halten, um wieder das Abschlusskonzert veranstalten zu können, sagte Winkler. „Wir bemühen uns, den Kutschstall möglichst ohne Einschränkungen zu betreiben und ihn weiterhin noch attraktiver zu machen“, so der Geschäftsführer.
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