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Aus dem GERICHTSSAAL: Bewährung statt Haft

Vergewaltigung im Berufungsprozess eingeräumt / Opfer und Täter in psychotherapeutischer Behandlung

Stand:

Rechtsanwalt Steffen Voigt erklärt gleich zu Beginn der Verhandlung: „Mein Mandant räumt die Tat ein.“ Markus M.* (51) wurde im Herbst vorigen Jahres vom Amtsgericht wegen Vergewaltigung seiner Ex-Frau und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Außerdem sollte er ihr 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Damals bestritt der Rettungssanitäter die Vorwürfe. Die Frau musste in den Zeugenstand. Das Gericht glaubte der Schilderung der OP-Schwester.

In der zweiten Instanz vor dem Landgericht legt Markus M. nun ein Geständnis ab, erspart der Frau eine erneute peinliche Befragung. Die Kammer honoriert das, wandelt die ursprünglich ausgesprochene Sanktion in eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung um. Positiv wertet sie auch, dass Markus M. das Schmerzensgeld inzwischen überwiesen hat. „Mein Mandant ist durch das Verfahren sehr belastet. Er hat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen, um die Straftat zu verarbeiten“, betont der Verteidiger. Auch das Opfer Marlene M.* befindet sich in therapeutischer Behandlung. „Sie ist aber auf dem Weg der Besserung und wird ihren Beruf voraussichtlich weiter ausüben können“, führt der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus.

Die Beziehung von Marlene und Markus M. steckte schon lange in der Krise. Das Paar bewohnte das Eigenheim am Stadtrand zwar noch gemeinsam, aber in getrennten Räumen. Markus M. hatte eine neue Freundin. Marlene M. bereitete sich auf den Einzug in eine eigene Wohnung vor. 20 000 Euro standen ihr als Anteil aus dem Haus zu.

Am 28. Februar 2010 soll es zwischen den beiden zu einem heftigen Streit über das Geld gekommen sein. Als Markus M. nach Hause kam, soll Marlene M. ihn – nur mit einem Pullover bekleidet – provoziert haben. Danach, so die Anklage, habe Markus M. die Frau über einen Sessel geworfen, an den Haaren gezogen, ihr die Luft abgedrückt, sie vergewaltigt. Der Arzt attestierte ihr Hämatome am rechten Oberarm sowie an den Innenseiten der Oberschenkel. In der ersten Instanz hatte der Angeklagte versichert, Marlene M. habe ihn geschlagen und getreten. Er habe den Angriff nur abgewehrt. Ihre Anzeige wegen Vergewaltigung entspringe dem Wunsch, ihn fertigzumachen.

„An dem Abend ist alles aus dem Ruder gelaufen. Ich war alkoholisiert und einfach nicht mehr ich selbst“, erzählt der Angeklagte in der Berufungsverhandlung. „Das passiert mir bestimmt nicht noch einmal.“ (*Namen geändert.) Hoga

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