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Landeshauptstadt: Bewährungshelferin: Es war eine Hassliebe

Anklage: Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

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Anklage: Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Von Gabriele Hohenstein Hätte sich der kleine Hund bei dem Streit nicht auf die Seite seines Frauchens geschlagen, wären ihm Schock, Schmerzen sowie die Operation erspart geblieben. Und hätte Manfred Sch. (41) nicht wieder einen über den Durst getrunken, wäre die Situation am 12. Mai 2001 wahrscheinlich kaum eskaliert. An jenem Abend kam er alkoholisiert nach Hause, fand die Tür der gemeinsamen Wohnung allerdings verschlossen vor. Das wurmte den Potsdamer. Als ihn seine Partnerin dann doch reinließ, stellte er sie zuerst zur Rede, später flogen die Fäuste. Im Ergebnis der Auseinandersetzung blutete die Frau aus Mund und Nase, beklagte einen abgebrochenen Schneidezahn. Ihr Vierbeiner, den der Mann in seiner Wut ergriff und gegen einen Schrank schleuderte, erlitt Quetschungen und einen Oberschenkelbruch. Reuig sitzt der Gastronom auf der Anklagebank, stellt keinen der Vorwürfe in Abrede. „Ich war ein Spiegeltrinker“, erklärt er. An dem bewussten Abend habe er etwa 10 Bier, dazu die selbe Menge Kümmerlinge konsumiert. Trotzdem wisse er noch, was abgelaufen sei. Es tue ihm auch schrecklich Leid. Inzwischen zahle er die Tierarztkosten in Höhe von 1200 Euro ratenweise an seine einstige Partnerin ab. Zudem habe er sich wegen des Alkoholproblems in eine Therapie begeben, könne in einer Selbsthilfegruppe offen über die Sucht und seine Vergangenheit reden. „Weil mich meine Freundin öfter mit meiner Vergangenheit konfrontiert hat, gab es ja die Krise“, erzählt Manfred Sch. 1995 wurde er vom Landgericht u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, deren Rest im Herbst 1998 zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dann lernte er die Frau kennen. „Es war eine Hassliebe“, schätzt die Bewährungshelferin ein. „Beide sind sehr dominante Persönlichkeiten, und ihre Vorstellungen vom Leben waren einfach zu verschieden.“ Wäre es vor zwei Monaten nicht zur endgültigen Trennung gekommen, hätte diese Beziehung ein schlimmes Ende nehmen können, glaubt die Sozialarbeiterin. Der Angeklagte sei zwar Bewährungsversager, die Vorstrafe jedoch nicht einschlägig. Deshalb solle er noch einmal eine Chance bekommen, so der Staatsanwalt. Das meint das Gericht auch. Das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Gabriele Hohenstein

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