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Landeshauptstadt: Bewährungsstrafe für Johannes Rey

Ex-Immobilienmakler gestern in Abwesenheit von Gericht verurteilt

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Ex-Immobilienmakler gestern in Abwesenheit von Gericht verurteilt Rund fünf Jahre versuchte das Amtsgericht, Johannes Rey (52) zu Strafverfahren vorzuladen. Der Mann aus dem hessischen Oberursel, mit dessen Namen sich in der Landeshauptstadt ein millionenschwerer Bau- und Immobilienskandal verbindet, befand sich – zumindest für die Justiz – an einem unbekannten Aufenthaltsort. Anfang 2005 bot sich Rey allerdings per Internet unter dem Namen „Giova“ bei einer Begleitagentur an, ließ verlauten, er lebe an drei Orten in Europa, nämlich in Potsdam, dem italienischen Sirmione und im Raum Frankfurt/Main. In Italien erreichte ihn dann auch ein Strafbefehl wegen übler Nachrede und Beleidigung, den die Staatsanwaltschaft Potsdam am 30. September 2002 gegen den Mann erlassen hatte, der 1998 mit einer groß angelegten Plakataktion vergeblich versuchte, von den Potsdamern in den Bundestag gewählt zu werden. Anlass des Strafbefehls: Am 21. März 2001 bezeichnete Johannes Rey im Internet den damaligen Oberbürgermeister Matthias Platzeck unter anderem als „begriffsstutzig und naiv, als Marionette, Täuscher, Rattenfänger und Schleimer“. Weiterhin verbreitete er unter der Überschrift „Der Gesetzesbrecher“ für jeden, der es lesen wollte, dass Platzeck seinen Amtseid, zum Wohle und Nutzen der Stadt zu agieren, mehrfach gebrochen habe und dubiose Immobiliengeschäfte dulde. Rey legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein. Zu mehreren daraufhin anberaumten Hauptverhandlungsterminen erschien er allerdings nicht. Auch gestern warteten Gericht, Staatsanwaltschaft und sein Pflichtverteidiger Hans-Jürgen Kernbach vergeblich auf Johannes Rey, der einst vier Villen am Heiligen See, darunter die Villa Kellermann, erworben hatte. Danach lieferte er sich mit deren Pächter Maximilian Dreyer einen erbitterten Kleinkrieg, um den Gastronomen aus der Villa herauszuekeln, in der er nach eigenem Bekunden eine Spielbank einrichten wollte. Dreyer – wie so oft schon als Zeuge der gegen ihn gerichteten Attacken geladen – war auch gestern erschienen, nun wohl zum letzten Mal. Da Johannes Rey unentschuldigt fehlte, verwarf das Gericht seinen Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung und übler Nachrede, in dem er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie 5000 Euro Geldbuße verurteilt wurde. Im Hinblick auf diese Sanktion stellte das Gericht eine Anklage, die Rey zur Last legt, im Dezember 1999 mutwillig Lack auf den Parkettfußboden des „Ristorante Kellermann“ gekippt zu haben, sowie eine Verdächtigung wegen falscher Versicherung an Eides statt ein.

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