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Aus dem GERICHTSSAAL: Bilder von Kinderpornos gesammelt 61-Jähriger zu über zwei Jahren Haft verurteilt

„Wenn ich die Bilder runtergeladen habe, war mein Verstand wie abgeschaltet. Je mehr ich gefunden habe, um so intensiver habe ich gesucht“, gestand Gerhard G.

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„Wenn ich die Bilder runtergeladen habe, war mein Verstand wie abgeschaltet. Je mehr ich gefunden habe, um so intensiver habe ich gesucht“, gestand Gerhard G.* (61) vor dem Schöffengericht. „Zum Schluss habe ich nur noch gesammelt, ohne mir die Fotos und Videos überhaupt anzugucken.“ Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Hartz IV-Empfänger, zwischen Oktober 2007 und September 2009 in 49 Fällen insgesamt 2304 kinderpornographische Dateien auf seinem Notebook gespeichert zu haben. Gestern wurde der Mann mit den strähnigen Haaren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

„Der Angeklagte ist pädophil. Das ist er schon immer gewesen“, stellte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft klar. Im März 2002 wurde Gerhard G. vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit sechseinhalb Jahren Haft bestraft. Fünf Jahre und einen Monat saß er davon ab, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Von Kindern – so eine Bewährungsauflage – hielt sich der gelernte Kraftfahrer zwar fern. Dafür fahndete er im Internet nach Bildern, die seine Phantasie anregten.

Am Abend des 29. September 2009 durchsuchten fünf Beamte des Landeskriminalamtes die Wohnung des allein Lebenden, stellten mehrere Tausend Bilddateien kinderpornografischen Inhalts sicher. Die Anklage wurde lediglich auf einen Teil beschränkt.

„Es gab einen großen Knall. Bevor ich einen klaren Gedanken fassen konnte, lag ich schon am Boden. Ich wurde beschimpft und getreten“, beschwerte sich der Angeklagte. Sein Arzt habe ihm am nächsten Tag den Bruch mehrerer Rippen attestiert. „Haben Sie Strafanzeige gegen die Beamten erstattet?“, fragte die Schöffengerichtsvorsitzende Reinhild Ahle. Gerhard G. verneinte. „Ich habe mich ja schuldig gefühlt“, bekannte er. Inzwischen habe er seinen Internetanschluss gekündigt, fahre regelmäßig zu einer Therapie nach Berlin, die ihn 50 Euro im Monat koste. „Ich will mehr Verantwortung für mich übernehmen. Und ich werde rechtzeitig mit meinem Bewährungshelfer sprechen, wenn es mir einmal nicht so gut geht“, versicherte der Potsdamer.

„Mein Mandant geht nicht auf Spielplätze. Er stellt keine Gefahr für Kinder dar“, betonte die Verteidigerin und forderte Bewährung. Die Richterin hielt dagegen: „Der Angeklagte wird nicht wegen Pädophilie bestraft, sondern wegen Besitzes von kinderpornografischen Bildern. Darauf sind Mädchen und Jungen zu sehen, die zum Sex mit Männern gezwungen werden. Wer sich derartige Fotos und Videos anschaut, unterstützt den Missbrauch, dem diese Kinder ausgesetzt sind.“ (*Name geändert.) Hoga

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