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Landeshauptstadt: Bleiberecht gefordert

Migrantenbeirat unterstützt MC Kaki

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Gegen die Abschiebung von Xavier Peter Inwang, auch bekannt unter seinem Künstlernamen MC Kaki, spricht sich der Potsdamer Migrantenbeirat aus. Der Fall wurde in der Sitzung des Gremiums am Donnerstagabend besprochen. Der Migrantenbeirat will nun mit einem Brief die Position der Sozialbeigeordneten Elona Müller-Preinesberger (parteilos) unterstützen, die sich für ein Bleiberecht für den 46-jährigen Musiker stark macht. Das teilte Beiratsmitglied Uwe Fröhlich auf PNN-Anfrage mit.

Momentan ist der Verbleib des Asylbewerbers, der vor 16 Jahren aus Nigeria nach Potsdam gekommen war, noch nicht geklärt. Eigentlich sollte er bereits am 19. September in seine Heimat abgeschoben werden. Wenige Tage vor diesem Termin wurde die Abschiebung ausgesetzt bis die Härtefallkommission des Landes den Fall behandelt.

Für ein Bleiberecht für Inwang setzt sich auch die Flüchtlingsberatung des Potsdamer Diakonischen Werks ein. Dort werden Unterschriften für ein Bleiberecht von Inwang gesammelt. Außerdem leitet die Beratungsstelle auch Briefe von Potsdamern an die Härtefallkommission weiter, die sich gegen Inwangs Abschiebung aussprechen.

Ob die Unterstützung von Stadt, Migrantenbeirat und Flüchtlingsberatung für die Härtfallkommission ausschlaggebend ist, kann im Voraus nicht gesagt werden. „Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von Bundesrecht. Wir können dazu nur unseren Standpunkt äußern“, so Migrantenbeiratsmitglied Fröhlich. Derzeit ist nicht einmal klar, wann die Kommission sich mit dem Fall beschäftigt. Die nächste Sitzung soll im November stattfinden. Es kann aber auch länger dauern. So lange ist die Zukunft von Inwang in Potsdam in Frage gestellt. Hoffnung kann er sich jedoch machen: Seit der ursprünglichen Entscheidung ihn abzuschieben hat er Arbeit in einem Potsdamer Hotel gefunden. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl könnte ihm das möglicherweise helfen. Denn sogenannte Altfälle wie Inwangs, der bereits 1995 nach Deutschland kam, können ein Bleiberecht bekommen. Habe der Antragsteller eine feste Arbeit und beziehe keine Transferleistungen, könne ein Bleiberecht gewährt werden. Marco Zschieck

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