zum Hauptinhalt

ATLAS: Blockade

Henri Kramer über eine verpasste Chance bei Gericht

Stand:

Im Amtsgericht hätte es gestern spannend werden können: Wie frei lässt sich Meinung artikulieren, wo liegen Grenzen von zivilem Ungehorsam, ab wann ist ein provokantes Plakat schon ein Aufruf zu Gewalt? Um all solche spannenden Fragen ging es in dem Verfahren um einen Bewohner des linksalternativen Wohnprojekts Zeppelinstraße 25/26. Dort hing im vergangenen Frühjahr ein Plakat, das in recht eindeutiger Form dazu aufrief, sich bei den Protesten anlässlich des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm zu treffen. Unter anderem wegen der Worte „Blockaden“ und „Barrikaden“ erwirkte die Potsdamer Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht eine Erlaubnis, das Plakat mittels Polizei abhängen lassen zu können. Gestern nun ging es darum, ob sich einer der Bewohner mit dem Plakat auch strafbar gemacht hat. Dies sah die Staatsanwaltschaft so. Die linksalternative Szene mutmaßte dahinter politische Einschüchterungsversuchen, verstand dies als eine Angriff auf die Meinungsfreiheit. Doch all das spielte keine Rolle: Aus Mangel an Beweisen sprach die Richterin den Angeklagten frei, weil unklar sei, ob er für das Plakat verantwortlich sei. Damit hat sich das Gericht zwar vor einer klaren Meinung gedrückt aber dafür gesorgt, dass Staatsanwaltschaft wie auch linke Szene sich in ihren Sichten bestätigt fühlen können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })