Aus dem GERICHTSSAAL: Bombendrohung war nicht ernst gemeint
Mit Schwarzpulver gegen den Bundestag: 250 Euro Buße für Potsdamer
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Das Corpus delicti – ein Konservenglas mit Schwarzpulver – war längst verschwunden, als die Polizei die Wohnung von Sven S.* (33) auf den Kopf stellte. Allerdings fanden die Beamten bei ihm diverse Anzündmittel aus pyrotechnischen Erzeugnissen. Der Waldstädter hatte 2007 mehrmals vor Kumpels gedroht, den Bundestag mit einer als Feuerlöscher getarnten Bombe in die Luft zu jagen. Einer der Bekannten zeigte Sven S. an. Aus Rache, vermutete dieser, weil er mit ihm in anderer Sache im Clinch lag. Der Kumpel übertrieb wohl etwas in der Menge des gehorteten Schwarzpulvers. Der Gutachter des Landeskriminalamtes ging von einem guten Kilo aus.
„Diese Menge kann man nicht ernsthaft in Erwägung ziehen“, konstatierte auch die Richterin während der gestrigen Verhandlung. Sven S. – angeklagt wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens sowie Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz – ließ über seinen Anwalt verlauten, der Vorwurf träfe im wesentlichen zu. Allerdings könne er sich nicht mehr detailliert an die Gespräche von damals erinnern. Ernst gemeint habe er die Drohung aber nicht. Er sei frustriert gewesen von der politischen Lage, außerdem angetrunken.
„Ich hatte von der Silvesterknallerei immer eine Menge Böller übrig. Die habe ich in meiner Wohnung aufgehoben. Manche waren schon so alt, dass sie auseinanderfielen“, meldete sich der Angeklagte nun zu Wort. „Das Schwarzpulver habe ich abgefüllt, ohne mir groß etwas dabei zu denken.“ Nie sei ihm der Gedanke gekommen, damit gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes zu verstoßen. „Aber so viel, wie in der Anklage steht, war es bestimmt nicht“, versicherte der Montagearbeiter.
„Das Schwarzpulver stammte doch hoffentlich nicht von polnischen Feuerwerkskörpern“, hakte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach: „Was hatten Sie denn damit vor?“ Lars L. beteuerte, stets nur einheimische Böller gekauft und das Pulver aus Jux aus ihnen gepolkt zu haben.
Wer den öffentlichen Frieden durch die Androhung einer Bombenexplosion gefährdet, muss mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Drohung einem größeren Kreis von Menschen bekannt sein muss. Dies sei im konkreten Fall nicht so, entschieden Staatsanwaltschaft und Gericht nach einem kurzen Rechtsgespräch. Da Sven S. bislang noch nicht mit dem Gesetz kollidierte, könne das Verfahren eingestellt werden – allerdings gegen eine Geldauflage, betonte der Staatsanwalt. Das sah das Gericht ebenso, legte als Buße 250 Euro fest. (*Name geändert.) Hoga
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