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Aus dem GERICHTSSAAL: Bremsflüssigkeits-Spur führte zum Täter

Betrunkener Student fuhr zwei fremde Autos zu Schrott / Geldstrafe verhängt

Stand:

Zwei Polizisten der Wache Mitte gingen in der Nacht des 14. Dezember 2008 vom Schlimmsten aus. Vielleicht drohten gerade Menschen zu ertrinken. Als die Beamten in Groß Glienicke eintrafen, stellte sich die Situation doch nicht als so bedrohlich dar, wie der Funkspruch der Leitstelle vermuten ließ. Ein Anwohner hatte per Notruf mitgeteilt, ein Auto liege im See. Der Opel Corsa steckte lediglich mit den Vorderrädern im Wasser. Er war beschädigt, Personen saßen allerdings nicht darin. In der Nähe bemerkten die Polizisten einen Mercedes mit demoliertem Heck. Fahrzeugteile und ein Nummernschild lagen auf der Seepromenade. Eine flüssige Spur zog sich in Richtung Sacrower Allee. Der folgten die Polizisten, entdeckten wenig später einen verbeulten Golf, dem genau dieses Kennzeichen vorn fehlte. Die Motorhaube war noch warm. Bremsflüssigkeit trat aus. Ein junger Mann hatte sich in einem nahen Gebüsch versteckt. Er war kreidebleich, roch nach Alkohol und hatte die Fahrzeugschlüssel in der Tasche. Gesprächig war er nicht. Seine Papiere wiesen ihn als Sebastian S.* aus.

Auch während der gestrigen Verhandlung schwieg der 26-jährige Student zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, mit knapp zwei Promille zwei fremde Autos zu Schrott gefahren zu haben und danach zu Fuß vom Unfallort geflüchtet zu sein. Der Vater von Sebastian S. – er ist Halter des VW Golf – machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, anstatt dem Filius die Leviten zu lesen. Cordula C.* (36) – sie fuhr den mittlerweile abgemeldeten, weil nicht mehr fahrbereiten Mercedes – bekundete, das Gefährt am Abend mit der Motorhaube vor der Tür der Garage abgestellt zu haben. Nach dem Crash mit dem Golf habe allerdings das Heck auf die Tür gezeigt. „Meine Frau guckte aus dem Fenster und sagte mir, unser Sohn sei gerade mit seinem Opel Corsa am Grundstück vorbeigefahren“, erinnerte sich Peter P. (62) im Zeugenstand. Doch der junge Mann lag in seinem Bett. Dass sich sein Auto nach dem Anstoß durch den VW des Angeklagten selbstständig gemacht hatte, ahnte er wohl nicht einmal im Traum. „Man kann einen Fehler machen. Es ist aber sinnvoll, wenn man schon in jungen Jahren dazu steht“, gab Amtsrichterin Kerstin Nitsche zu bedenken. Sie verurteilte Sebastian S. wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Trunkenheit sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 600 Euro sowie einer Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. Bevor der Student wieder ans Steuer darf, muss er noch die Hürde des „Idiotentests“ meistern. (*Namen geändert.) Hoga

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