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Aus dem GERICHTSSAAL: Brisanter Silvester-Böller

Anklage: Übungshandgranate entwendet und in der Silvesternacht gezündet

Stand:

Verschämt grinsend gibt Justin J.* (22) vor Gericht zu: „Ich wollte cool sein.“ Deshalb begnügte sich der angeheiterte Student in der Silvesternacht auch nicht mit dem Zünden handelsüblicher Silvester-Böller, um das neue Jahr zu begrüßen. Justin J. ließ in der Stormstraße eine Übungshandgranate der Bundeswehr mit großem Getöse detonieren. Das bringt ihm jetzt wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je fünf Euro ein – so viel, wie der Potsdamer im Monat an Salär zur Verfügung hat. Justin J. nimmt das Urteil an, sichtlich froh, derart glimpflich davongekommen zu sein.

Eigentlich ist er auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Dieser Punkt wird im Hinblick auf den Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und die dafür verhängte Sanktion jedoch eingestellt. Sein in der Nähe stehender Kumpel Boris B. klagte nach der Detonation des Sprengkörpers über brennende Augen und ein Pfeifen im Ohr. „Ich wünschte, ich könnte die ganze Sache rückgängig machen“, bekennt der Student zerknirscht. „Ich wollte wirklich niemanden verletzen.“

„Wie sind Sie eigentlich an die Übungshandgranate gekommen“, wundert sich Amtsrichter Wolfgang Peters. Der Angeklagte berichtet, ein Zivilangestellter der Bundeswehr habe ihn in seinen letzten Diensttagen gefragt, ob er Interesse an so einem Ding habe. „Ich dachte mir, das wäre für Silvester ganz lustig. Da habe ich sie eben eingesteckt.“ Als ausgebildeter Sanitäter wisse er, dass der unsachgemäße Umgang mit Übungsmunition Gefahren berge. „Mir war auch klar, dass ich die Granate nicht zünden darf“, gesteht Justin J. „Unwahr ist aber, dass ich mich nicht ausreichend davon überzeugt habe, ob Personen in der Nähe stehen, wie es in der Anklage heißt. Meine Kumpels – auch Boris und ich – waren ungefähr sechs bis acht Meter entfernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sein Ohrenpfeifen davon hat.“

„Bei der Polizei habe ich ein bisschen was Falsches gesagt. Ich war ziemlich betrunken“, räumt Boris B.* (23) im Zeugenstand ein. „Ich weiß aber noch, dass jemand etwas von einer Handgranate gerufen hat. Da bin ich in den nächsten Hausflur gerannt. Dann hat es auch schon gekracht.“ Er habe kurzzeitig einen Schmerz im Gesicht verspürt. Der habe der langjährigen Freundschaft zum Angeklagten allerdings keinen Abbruch getan. Eine Übungshandgranate ist laut Gutachten „ein für den zivilen Bereich nicht zugelassener pyrotechnischer Gegenstand“ . Sein Zünden bedarf einer besonderen Erlaubnis und Befähigung. „Sie haben aus jugendlichem Übermut gehandelt. Allerdings haben Sie aus Ihrer Tat gelernt“, wendet sich Richter Peters an den Angeklagten. „Die Strafe bewegt sich daher im unteren Bereich.“ (*Namen geändert.) Hoga

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