Sport: Bundesgericht des DFB gab LFC Recht Pokalfinal-Gegner des SVB heißt Ludwigsfelde
Cup-Verteidiger SV Babelsberg 03 bestreitet nach langem juristischem Tauziehen das diesjährige Fußball-Landespokal- Finale beim Ludwigsfelder FC. Das Bundesgericht des DFB unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) gab gestern der Berufung des LFC statt und hob das Urteil des Verbandsgerichts des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) vom 26.
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Cup-Verteidiger SV Babelsberg 03 bestreitet nach langem juristischem Tauziehen das diesjährige Fußball-Landespokal- Finale beim Ludwigsfelder FC. Das Bundesgericht des DFB unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) gab gestern der Berufung des LFC statt und hob das Urteil des Verbandsgerichts des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) vom 26. April auf. „Wir sind hochzufrieden, dass der DFB uns Recht gegeben hat, und freuen uns jetzt auf das Finale gegen Babelsberg“, sagte LFC-Trainer Volker Löbenberg. Der Termin des Endspiels ist noch offen, „soll aber nach Abstimmung mit den beiden Vereinen so schnell wie möglich festgelegt werden“, erklärte FLB- Geschäftsführer Michael Hillmann dazu.
Der Ludwigsfelder FC hatte am 5. April das Landespokal-Halbfinale beim FC Energie Cottbus II mit 4:6 nach Elfmeterschießen verloren, danach aber Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, weil nach seiner Ansicht mit dem Cottbuser Stiven Rivic ein nicht spielberechtigter Lizenzspieler mitgewirkt hatte. Das FLB-Sportgericht gab dem LFC-Einspruch statt und wertete das Spiel für Cottbus als verloren. Das Verbandsgericht des FLB wiederum gab der anschließenden Berufung des FC Energie statt und hob das Sportgerichts-Urteil wieder auf. Cottbus will auch die jetzige Entscheidung des DFB-Bundesgerichts nicht unbedingt akzeptieren. „Wir behalten uns vor“, sagte Energie-Pressesprecher Ronny Gersch gestern den PNN, „noch zivilrechtlich gegen dieses Urteil vorzugehen.“ M. M.
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