
© Andreas Klaer
Nach der Kommunalwahl: Bürgerbündnis und AfD ziehen vor Gericht
Die beiden kleinen Fraktionen klagen gegen die von der Rathauskooperation beschlossenen kleineren Ausschüsse. Dort sieht man aber keinen Anspruch der Fraktionen, in allen Fachausschüssen vertreten zu sein.
Stand:
Die Fraktionen Bürgerbündnis und Alternative für Deutschland (AfD) klagen gegen die von der Rathauskooperation beschlossene Verkleinerung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung. Den Eingang einer entsprechenden einstweiligen Verfügung bestätigte ein Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts auf PNN-Anfrage. Wann ein Urteil darüber fallen werde, stehe noch nicht fest.
Die Klage erhoben hat Christoph Partsch, der den Bürgerbündnis-Fraktionschef Wolfhard Kirsch unter anderem schon im Konflikt um den mittlerweile gesperrten Uferweg am Griebnitzsee vertreten hatte. Es geht um den Ende Juni mit der Mehrheit von SPD, CDU/ANW, Grüne und Potsdamer Demokraten/Freie Wähler vor allem aus Effizienzgründen gefassten Beschluss, dass die Fachausschüsse der Stadtverordneten von derzeit bis zu elf auf sieben Mitglieder reduziert werden. Dadurch sitzen in diesen Gremien nur noch Vertreter von SPD, Linke, CDU, Grünen und je nach Losglück von Bürgerbündnis oder von Die Andere. Kleinere Gruppen wie die AfD sind nicht vertreten. Diese Regelung verstoße gegen das Demokratieprinzip, heißt es in der Klage. Denn die Zahl von sieben Ausschussmitgliedern sei zu gering, als dass diese Gremien die Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament widerspiegeln könnten. Das Argument der Rathauskooperation, die kleineren Gruppen könnten in den Ausschüssen zumindest das ihnen zustehende Rederecht wahrnehmen, lässt Anwalt Partsch nicht gelten: „An der Meinungsbildung kann nur derjenige wirklich teilhaben, dessen Stimme auch zählt.“ Die Entscheidung sei eilbedürftig, weil sonst die Ausschüsse in ihrer aus Partschs Sicht jetzt rechtwidrigen Form bereits Entscheidungen treffen könnten.
In der Rathauskooperation stieß die Klage auf Unverständnis. Grünen-Fraktionschef Peter Schüler, der jahrelang das Stadtparlament geleitet hat und Jurist ist, sagte den PNN: „Es kann zwar sein, dass dem Eilantrag zunächst stattgegeben wird – in der Hauptsache halte ich die Klage aber für unbegründet.“ Aus seiner Sicht stehe rechtlich fest, dass für Fraktionen kein Anspruch bestehe, in allen Fachausschüssen vertreten zu sein, so Schüler.
Unterdessen signalisiert die SPD mit einem Antrag für die heutige Stadtverordnetenversammlung kleinen Fraktionen ihr Entgegenkommen: Sie sollen zumindest in alle Ausschüsse sogenannte sachkundige Einwohner senden können – allerdings hätten auch diese kein Stimmrecht. Im Hauptausschuss, der alle zwei Wochen tagt, sind alle kleineren Fraktionen auch jetzt schon vertreten.
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