Landeshauptstadt: Christlicher Förderer
Axel Freiherr von Campenhausen erhielt gestern die Ehrendoktorwürde der Universität Potsdam
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Sanssouci - Sein Besuch in Potsdam führte den Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, gestern bis nach Göttingen. Dort, wo er einst studierte, traf er zum ersten mal auf Axel Freiherr von Campenhausen. Huber hatte eine Seminararbeit über die interne, kirchenrechtliche Struktur der Evangelischen Kirche zu verfassen. Keine einfache Aufgabe, wie er sich heute erinnert. Doch er erhielt Rat. Und zwar von Campenhausen, der am dortigen Institut für Evangelisches Kirchenrecht Assistent war.
Ähnlich erging es Prof. Wolfgang Loschelder, dem langjährigen Rektor der Universität Potsdam. Er erinnerte sich an eine Begebenheit, die sich vor vielen Jahren zutrug. Er sei etwas mutlos geworden in seinem Rektorenamt, habe sich gefragt, warum er sich diese Beschwernisse eigentlich antut. In einem Telefonat nahm ihn von Campenhausen dann aber ins Gebet. „Er hat mich auf meine Pflicht hingewiesen. Ich habe mich dann von der Mutlosigkeit verabschiedet und bin ans Werk gegangen“, erzählte Loschelder gestern im Audimax der Universität Potsdam.
Dem Verfassungs- und Kirchenrechtler Prof. Dr. iur. Dr. theol. h. c. Axel Freiherr von Campenhausen wurde dort die Ehrendoktorwürde durch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam, das Evangelische Institut für Kirchenrecht sowie das Kanonistische Institut an der Universität Potsdam verliehen. Geehrt wurde der Kirchenrechtler für seine Verdienste um Wissenschaft, Kirche und Staat.
Axel Freiherr von Campenhausen, geboren 1934, studierte Rechtswissenschaften, Theologie und Politische Wissenschaften in Heidelberg, Göttingen, Köln/Bonn sowie Paris und London. Er habilitierte 1967 zum Thema „Erziehungsauftrag und staatliche Schulträgerschaft. Die rechtliche Verantwortung für die Schule“. Seit 1979 ist er Honorarprofessor an der Universität Göttingen. Der Wissenschaftler leitet seit 1970 das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland und ist seitdem Herausgeber der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen vor allem zum Kirchen- und Staatskirchenrecht, Stiftungsrecht sowie Schulrecht. Dazu gehört sein in mehrfacher Auflage erschienenes Lehrbuch zum Staatskirchenrecht.
Bischof Huber erwies sich zur gestrigen Ehrung dann als gelehriger Schüler von Campenhausen. In seinem Festvortrag arbeitet er die Freiheit als Schlüsselbegriff im Verhältnis von Kirche und Verfassungsordnung heraus. „Nur der religiös neutrale Staat kann religiöse Freiheit gewährleisten“, sagte er. Was allerdings nicht Gleichgültigkeit des Staates gegenüber den Religionen bedeute. Der Staat habe die Pflicht der „fördernden Neutralität“. Und er erinnerte auch daran, dass eine säkularer Staat nicht automatisch eine säkularisierte Gesellschaft bedeute. „Es geht um Differenzierung der Religion, nicht um ihre Auflösung“, so der Bischof.
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