Aus dem GERICHTSSAAL: „Das war eine schlechte Idee!“ Bewährungsstrafe für rumänischen Alkoholdieb
„Wir wollten den Alkohol wirklich nicht verkaufen. Wir hätten ihn uns geteilt, falls wir nicht erwischt worden wären“, räumte Adrian A.
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„Wir wollten den Alkohol wirklich nicht verkaufen. Wir hätten ihn uns geteilt, falls wir nicht erwischt worden wären“, räumte Adrian A.* (25) vor Gericht ein. Der Staatsanwalt hegte Zweifel am großen Durst der Männer, hakte dann allerdings nicht weiter nach. Schließlich waren der Rumäne und sein Landsmann Marian M.* nicht wegen gewerbsmäßigen Handelns angeklagt, sondern wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls.
Ein Detektiv hatte am 17. Dezember 2011 bei Kaufland in den Bahnhofspassagen beobachtet, wie sich Adrian A. und sein Komplize verstohlen umschauten, dann Spirituosen im Gesamtwert von knapp 200 Euro in einen Rucksack steckten. Bevor das Duo den Supermarkt mit der Beute verlassen konnte, schnappte der Sicherheitsmitarbeiter zu.
Jetzt wurde Adrian A. von Amtsrichter Francois Eckardt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, verurteilt. Drei in der Vergangenheit gegen ihn verhängte Geldstrafen fruchteten bei dem notorischen Langfinger nicht. Eigentlich hätte Marian M. auch auf der Anklagebank sitzen müssen. Doch der ebenfalls wegen Diebstahls Vorbestrafte ist offenbar untergetaucht. „Keine Ahnung, wo der steckt. Ich habe den Kontakt zu ihm abgebrochen“, erklärte Adrian A. „Ich habe aber gehört, dass seine Wohnung wegen Mietschulden geräumt wurde.“ Das Verfahren gegen den zweiten Rumänen wurde abgetrennt. Jetzt wird nach ihm gefahndet.
„Wir hatten gerade kein Geld. Da sind wir auf die schlechte Idee gekommen“, gestand Adrian A. zu Prozessbeginn freimütig. „Ich hatte Angst, die Flaschen in meinem Rucksack aus dem Geschäft zu schmuggeln. Aber Marian hat gesagt, dass er kein Problem damit hat.“ Inzwischen bezahle ihn sein Schwager, in dessen Firma er seit zwei Jahren als Trockenbauer arbeite, besser. Seine Frau habe ihn zur Räson gebracht, ein zweites Kind sei unterwegs. Er habe erkannt, dass er Verantwortung für seine Familie übernehmen müsse. „So etwas kommt bestimmt nicht wieder vor“, versicherte der Angeklagte. „Mein Mandant hat demnächst ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls zu erwarten“, warf der Verteidiger ein. „Danach ist hoffentlich Schluss.“
Eine Freiheitsstrafe sei zwingend nötig, befand der Richter. Allerdings solle der bald zweifache Vater die Chance erhalten, zu beweisen, dass es ihm mit seinen guten Vorsätzen wirklich ernst ist. (*Namen geändert.) Hoga
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