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Landeshauptstadt: Datenschützer: Gästelisten zulässig

Brandenburgs oberste Datenschützer haben die Auslegung von Gästelisten bei den Potsdamer Stadtverordnetenversammlungen als zulässig eingestuft. Die Stadtverordnetenversammlung sei Inhaberin des Hausrechts und daher „berechtigt, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wer sich in den Räumen aufhält“, teilte Behördensprecherin Lena Schraut der Wählergemeinschaft Die Andere mit.

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Brandenburgs oberste Datenschützer haben die Auslegung von Gästelisten bei den Potsdamer Stadtverordnetenversammlungen als zulässig eingestuft. Die Stadtverordnetenversammlung sei Inhaberin des Hausrechts und daher „berechtigt, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wer sich in den Räumen aufhält“, teilte Behördensprecherin Lena Schraut der Wählergemeinschaft Die Andere mit. Die Andere hatte die Landesbeauftragte um Überprüfung der Vorgehensweise der Stadtverordnetenversammlung gebeten. Wie es im Antwortschreiben weiter heißt, könne das Hausrecht gegebenenfalls „auch durchgesetzt“ werden. Die zulässige Datenerhebung sollte sich auf den Namen und die Unterschrift beschränken, hieß es weiter. Zugleich wird betont, dass eine Erforderlichkeit, die Liste personenbezogen als Protokollanhang zu veröffentlichen, „nicht ersichtlich“ sei und „daher vom Hausrecht grundsätzlich nicht mehr abgedeckt sein“ dürfte. „Die Veröffentlichung sollte daher unterbleiben.“ Ob Gästelisten politisch klug seien, sei keine rechtliche, sondern eine politische Frage. PNN

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