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Landeshauptstadt: Debatte um die Oper
Weitere Fragen zu Verfahren um die gescheiterten Seefestspiele auf Hermannswerder
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Hermannswerder - Im Fall der auf der Insel Hermannswerder geplanten Seefestspiele wird weiterhin die Rolle der Stadtverwaltung hinterfragt. Nach jüngsten Erklärungen der Verwaltung gab es keinen Zweifel daran, dass Naturschutz-Gesetze die Ansiedlung der Seefestspiele im geschützten Gebiet auf Hermannswerder nicht erlaubten. Das ging aus den Erklärungen der zuständigen Beigeordneten Elona Müller-Preinesberger (parteilos) am Mittwochabend im Hauptausschuss hervor. Wie berichtet hatten die Veranstalter der Seefestspiele Potsdam eine Absage erteilt und ziehen an den Wannsee um. Als Begründung gaben sie vor allem mangelnde politische Unterstützung und das Verwaltungshandeln an.
Müller-Preinesberger gab am Mittwochabend auf Nachfrage der Stadtverordneten Karin Schröter (Linke) Auskunft zu einer mehrseitigen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18. Dezember 2010 . Darin hatte die Behörde festgestellt, es sei „erkennbar, dass das beabsichtigte Vorhaben den für den Standort geltenden unterschiedlichen naturschutzrechtlichen Verbotsvorschriften entgegensteht“. Die Seefestspiele würden mit einer Reihe von Naturschutzvorschriften kollidieren. Damit würde das Vorhaben „zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes“ führen. Die Stellungnahme war kurz danach publik geworden.
Müller-Preinesberger sagte dazu, der „Vermerk“ der Behörde sei ohne Kenntnis der Antragsunterlagen der Seefestspiele-Veranstalter entstanden und eine „reine Bewertung“ der gesetzlichen Vorschriften. Dabei sei offen geblieben, ob Ausnahmeregelungen möglich wären und ob die Seefestspiele tatsächlich gegen das „Verschlechterungsverbot“ im Naturschutzrecht – also dem Verbot, den Natur-Zustand zu schädigen - verstoßen hätten.
Für die Linken-Stadtverordnete Schröter war diese Aussage eindeutig: Wenn die Gesetzeslage so zu bewerten sei, wie es die Untere Naturschutzbehörde getan hatte, hätte doch „gleich die rote Lampe leuchten müssen“, so Schröter.
Von solch gravierenden Problemen bei der Genehmigung war jedoch zuvor bei einer Beratung von Verwaltung und Veranstaltern nicht die Rede. So weist wie berichtet ein Protokoll eines Treffens am 18. November 2010 unter Leitung von Müller-Preinesberger aus, dass der Freiluft-Oper grundsätzlich nichts entgegenstehe. In dem Protokoll wird als Bilanz gezogen, dass Verkehrskonzept, Baumfällungen, Schilfgürtel-Beschnitt und Lärmprognose noch verbessert und diskutiert werden müssten. Doch alle diese „Sollbruchstellen“ wurden als „lösbar“ bezeichnet. Teilgenommen an der Beratung hatte laut Protokoll auch der Leiter der Arbeitsgruppe Untere Naturschutzbehörde Glenn Jankowski. Genau vier Wochen später fertigte die gleiche Behörde den „Vermerk“ an, wonach die Seefestpiele grundsätzlich naturschutzrechtlich verboten seien. S. Schicketanz
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