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Landeshauptstadt: Denkmale kann man nicht „erfinden“ – jedoch schützen CDU-Politiker: Neues Denkmalgesetz schafft Sicherheit

Von Wieland Niekisch In den Medien ist in den letzten Wochen viel Einseitiges, ja auch Missverständliches über die Neufassung des Brandenburgischen Denkmalgesetzes geschrieben worden. Auch der Mehrheitsbeschluss der Potsdamer Stadtverordneten am 31.

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Von Wieland Niekisch In den Medien ist in den letzten Wochen viel Einseitiges, ja auch Missverständliches über die Neufassung des Brandenburgischen Denkmalgesetzes geschrieben worden. Auch der Mehrheitsbeschluss der Potsdamer Stadtverordneten am 31. März 2004 gegen die Neufassung des Gesetzes hat keine sachliche, sondern nur eine emotionale Grundlage. Das 1991 im Landtag beschlossene Denkmalschutzgesetz bedarf dringend einer Neufassung, um alle Denkmale in Brandenburg mit einem einfachen Verfahren zu erfassen, damit Sicherheit für Eigentümer und Investoren zu schaffen, die Kompetenz der kommunalen Denkmalbehörden zu stärken, die Denkmale und damit einen wesentlichen Teil unserer Kultur zu erhalten und die Zumutbarkeit beim Umgang mit Denkmalen neu zu regeln. Landesregierung und Parlament hatten 1991 dieses Gesetz stark an das „Vorbild“ Nordrhein-Westfalen angelehnt, wo der Landeskonservator und seine Fachbehörde eine starke und zentrale Stellung haben, jedoch in ihrer wissenschaftlichen Kompetenz für die gesetzliche Erfassung eines Denkmals eher beschränkt sind. Demgegenüber haben die Unteren Denkmalämter der Kommunen in wesentlichen Teilen nur Hilfsfunktionen im Umgang mit zu schützenden Denkmalen. Unpraktische Konstruktion korrigiert Diese für Brandenburg unpraktische Konstruktion wird mit dem neuen Gesetz korrigiert. Das Landesamt wird vor allem auf die wissenschaftlich-fachliche Arbeit beschränkt, wohingegen die Unteren Schutzbehörden in ihren Kompetenzen bei Umgang, Sanierung oder Erhaltung der Denkmale klar gestärkt werden. Ähnlich wie beim Gemeindereformgesetz gibt es auch hier viele Korrekturvorschläge, Widerstände und Proteste (z.B. Ingenieur- und Architektenkammern, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Institute etc.) Die meisten sind unbegründet bzw. heben sich gegeneinander auf nach dem Motto, was dem einem viel zu weit geht, reicht dem anderen lange noch nicht aus. Die wichtigsten Argumente, „Knackpunkte“ und Kritiken: 1. Eintragungsverfahren: In Brandenburg gibt es 30 000 Denkmale, davon sind erst 10 500 eingetragen und damit geschützt (5 000 Eintragungen stammen sogar noch aus DDR-Zeit). 19 500 Eintragungen sind also noch offen, was an dem komplizierten und langwierigen „Konstitutiven Verfahren“ des alten brandenburgischen Denkmalgesetzes liegt. (Vergleich: Freistaat Sachsen über 100 000 Denkmale, Sachsen-Anhalt 45 000 Denkmale, Mecklenburg-Vorpommern 25 000 Denkmale: alle eingetragen, erfasst und geschützt). Das bisherige „Konstitutive Verfahren“ sieht vor, dass die Unteren Denkmalbehörden in einem Beratungs- und Wiederspruchsverfahren mit dem Eigentümer aufgrund eines Gutachtens der Oberen Denkmalbehörde des Landes die entsprechenden „Objekte“ als Denkmale bestimmen und dann als gesetzlich geschützt eintragen. Dabei trat ein Denkmal oft erst in der Bauantragsphase „zutage“. In allen anderen neuen Ländern und fast allen im Westen geht man demgegenüber den Weg des „nachrichtlichen Verfahrens“, das heißt: Die Obere-Denkmal- bzw. Landesfachbehörde erfasst, begutachtet und trägt die Denkmale in Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde ein. Dies ist kein „Federstrich“, sondern Resultat wissenschaftlicher Arbeit. Die Unteren Denkmalbehörden haben nach dem neuen Gesetz vor allem die Kompetenz, den Umgang mit den Denkmalen fachlich umfassend zu begleiten. Wenn es erhalten, saniert oder genutzt werden soll, beginnt die „Denkmalarbeit“ vor Ort. Dieses „nachrichtliche Verfahren“ wollen wir nun auch in Brandenburg endlich anwenden. 2. Zur Situation in Potsdam: Die Stadt Potsdam hat aus dem Hauptstadtvertrag rund 900 000 DM für einen Denkmalpflegeplan erhalten. Das Ergebnis sind rund 20 Aktenordner, in dem ca. 6000 Denkmale ausgewiesen sind. Dies ist eine beachtliche, ja hervorragende Leistung, die zunächst nicht hoch genug bewertet werden kann. Trotz dieser Untersuchungen hat sich die Zahl der Unterschutzstellungen durch die Stadt nicht signifikant erhöht (nach 40 Denkmalen 2001 waren es 2002 und 2003 nur jeweils 13). Vielmehr wartet die Stadt regelmäßig auf die Anträge des Landeskonservators auf Unterschutzstellung. Obwohl die Stadt über zwölf Mitarbeiter verfügt und die mit weitem Abstand höchsten Personal- und Sachausgaben hat (laut Kienbaum-Studie 915 000 Euro gegenüber 195 000 Euro in der unteren Denkmalschutzbehörde mit den geringsten Ausgaben). Potsdam hat bisher ca. 50 Prozent seiner Denkmale eingetragen. 3. Ein Widerspruch ist, dass laut Städte- und Gemeindebund die kreisfreien Städte den Anspruch erheben, die Denkmalliste zu führen, gleichzeitig aber für sich in Anspruch nehmen, dass für alle kommunalen Denkmale, die nicht rentierlich sind, die Erhaltungspflicht kraft Gesetzes (!) entfallen soll. 4. Der Vorwurf, durch schnellere Eintragungen werde die Zahl der Denkmale drastisch erhöht und damit würden die privaten und öffentlichen Hände unzumutbar belastet bzw. Investitionen behindert, ist abenteuerlich: Denkmale sind vorhanden oder nicht, man kann sie nicht einfach „erfinden“! Durch Erfassung und Eintragung werden sie geschützt und für jeden Investor/Sanierer/Nutzer besteht endlich Sicherheit. 5. Der Klageweg gegen die Denkmalbescheide, die zwingend vom Landeskonservator den Betroffenen zugestellt werden müssen, ist gegeben und jetzt einfacher. 6. Die Kompetenzen der kommunalen Denkmalschutzbehörden wurden insbesondere gegenüber dem Landeskonservator entscheidend ausgebaut und damit gestärkt. Beim Umgang mit, ja sogar bei einem Beschluss zum Abriss eines Denkmals sind die Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Bürgerschaftliches Engagement wird dadurch viel stärker herausgefordert. Entschieden wird jetzt von den Städten und Landkreisen, mit dem Landesamt ist nur noch Benehmen herzustellen. Und dieses Verfahren wird von 3 auf 1 Monat verkürzt. Selbstverständlich kann in wichtigen Streitfällen immer noch das Ministerium angerufen werden. 7. Die Zumutbarkeit im Umgang mit Denkmalen wurde vor allem für Private verbessert, z. B. die Erhaltung eines Stückes Stadtmauer auf einem Privatgrundstück ist nicht zumutbar und muss unterstützt werden; für die öffentliche Hand ist dies zumutbar. Dies steht auch klar im Kontext der Verfassung. 8. Es gibt endlich wieder Landesgeld: Sicher wäre es gut gewesen, einen richtigen Denkmalfonds ins Gesetz zu schreiben. Dies haben wir aber im Kabinett nicht durchbekommen. Statt dessen gibt es eine jährliche „Konzertierte Denkmalhilfe“ in Höhe von vier Millionen Euro . Schließlich: Die Eintragung eines „Objektes“ in die Denkmalliste ist eine „Wertschätzung und keine Bestrafung“. Diesen kulturpolitischen Ansatz mit mehr Wirtschaftlichkeit als Ergänzung zur bereits novellierten Brandenburgischen Bauordnung zu verbinden, ist Ziel der Novelle. Und schon in wenigen Jahren werden wir erleben, dass dieser Weg qualitativ und quantitativ ähnlich erfolgreich ist wie in Sachsen, das sicher nicht als wirtschafts- oder denkmalfeindlich gilt. Unser Autor, Dr. Wieland Niekisch, ist Mitglied des Landtages, Kultur- und Wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

Wieland Niekisch

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